Digitales Exposé
Auch: Online-Exposé · elektronisches Exposé
Das digitale Exposé ist die elektronische Form der Objektpräsentation – etwa als interaktives PDF, Microsite oder Portalanzeige –, die im Gegensatz zum klassischen Print-Exposé multimediale Elemente wie 360°-Rundgänge, Videos, interaktive Grundrisse oder Kalkulationsrechner einbinden kann.
Ausführliche Erklärung
Während das klassische Print-Exposé auf Fotos, Grundriss und Textbeschreibung beschränkt ist, erlaubt das digitale Exposé eine deutlich reichhaltigere Präsentation: virtuelle 3D-Rundgänge, Drohnenaufnahmen, kurze Video-Walkthroughs, interaktive Grundrisse mit Möblierungsoptionen sowie eingebettete Standort- und Infrastrukturkarten. Digitale Exposés werden typischerweise über Immobilienportale, die Maklerwebsite oder als individuell gestaltete Microsite bzw. PDF-Dokument bereitgestellt und lassen sich – anders als gedruckte Exposés – laufend aktualisieren, etwa bei Preisänderungen oder neuen Fotos.
Rechtlich gelten für digitale Exposés dieselben Informationspflichten wie für gedruckte Anzeigen: Nach § 87 GEG müssen bei gewerblichen Immobilienanzeigen für Verkauf oder Vermietung, sofern ein Energieausweis vorliegt, bestimmte Pflichtangaben gemacht werden – die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr. Diese Pflicht trifft Verkäufer, Vermieter und beauftragte Makler gleichermaßen, unabhängig davon, ob die Anzeige gedruckt oder digital erfolgt.
Datenschutzrechtlich sind bei digitalen Exposés zusätzlich Aspekte wie eingebettete Tracking-Tools, Kontaktformulare und die Weitergabe an Portale zu beachten (DSGVO-Konformität). Für die Bildnutzung in interaktiven Elementen wie 3D-Rundgängen sind zudem Persönlichkeits- und Urheberrechte relevant, etwa wenn Möbel oder Kunstwerke in Fotos erkennbar sind.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler erstellt für eine Eigentumswohnung ein digitales Exposé mit 360°-Rundgang, Drohnenaufnahmen der Umgebung und interaktivem Grundriss. Da für die Wohnung ein Energieausweis vorliegt, ergänzt er die Pflichtangaben nach § 87 GEG – Energieausweistyp, Endenergiebedarf und Baujahr – direkt auf der ersten Seite des digitalen Exposés.
Rechtsgrundlage
- § 87 GEG – Pflichtangaben aus dem Energieausweis bei gewerblichen Immobilienanzeigen, unabhängig vom Medium.
- Keine spezielle Formvorschrift für digitale Exposés selbst; allgemeine Informationspflichten und Datenschutzvorgaben gelten medienunabhängig.