DIN V 18599
Auch: DIN 18599
Die DIN V 18599 ist das zentrale Berechnungsverfahren, mit dem in Deutschland der Energiebedarf von Gebäuden für die Energieausweiserstellung ermittelt wird. Sie erfasst nicht nur die Heizung, sondern auch Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung als Gesamtsystem.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist DIN V 18599 vor allem deshalb relevant, weil sie die technische Rechenmethodik hinter jedem bedarfsorientierten Energieausweis ist. Kernpunkte:
- Die Norm besteht aus elf Teilen, die verschiedene Energieflüsse eines Gebäudes systematisch erfassen: Nutzenergie, Endenergie und Primärenergie werden für Heizung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Kühlung und (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich) Beleuchtung berechnet.
- Ursprünglich für Nichtwohngebäude entwickelt, wird das Verfahren inzwischen auch für Wohngebäude eingesetzt und hat das ältere, vereinfachte Verfahren nach DIN 4108-6/DIN 4701-10 weitgehend abgelöst.
- Ergebnis der Berechnung ist der Energiebedarfsausweis, der objektiv aus Bauteil- und Anlagendaten berechnet wird (im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre beruht).
- Für Makler wichtig: Der über DIN V 18599 berechnete Bedarfsausweis gilt als genauer, aber auch aufwendiger und teurer in der Erstellung als der Verbrauchsausweis. Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und ohne Baugenehmigung nach 1977 (bzw. ohne WSVO-Standard) ist der Bedarfsausweis nach GEG sogar verpflichtend.
- Die Software, die Energieberater zur Ausweiserstellung nutzen, implementiert die DIN V 18599 als Rechenkern – ihre Ergebnisse (Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, Energieeffizienzklasse) tauchen direkt im Energieausweis auf, den der Makler bei Vermarktung vorlegen muss.
Beispiel aus der Praxis
Für ein 1975 errichtetes Einfamilienhaus mit vier Wohneinheiten, das keiner Wärmeschutzverordnung unterliegt, muss der Energieberater den Energiebedarf nach DIN V 18599 berechnen lassen, da hier laut GEG kein Verbrauchsausweis zulässig ist. Der Makler erhält daraufhin einen Bedarfsausweis mit detaillierten Kennwerten für Heizung und Warmwasser.
Rechtsgrundlage
- DIN V 18599 (Teile 1-11) – technisches Berechnungsverfahren, als Vornorm noch nicht vollständig konsolidiert, aber Stand der Technik.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – schreibt die Anwendung der Norm für die Erstellung von Bedarfsausweisen vor.