Doppeldeckung

Auch: Doppeldachdeckung

Die Doppeldeckung ist eine traditionelle Verlegeart der Dacheindeckung, bei der sich die einzelnen Deckelemente (meist Flachziegel oder Biberschwanzziegel) so weit überlappen, dass jeder Punkt der Dachfläche von zwei Materiallagen bedeckt ist. Dies erhöht die Dichtigkeit gegenüber Schlagregen und Flugschnee deutlich gegenüber einer einfachen Deckung.

Ausführliche Erklärung

Die Doppeldeckung zählt zu den handwerklich anspruchsvolleren, aber auch besonders langlebigen und wetterfesten Deckungsarten und wird häufig bei niedrigen Dachneigungen oder in wind- und schlagregenexponierten Lagen eingesetzt.

  • Prinzip: Durch die versetzte Verlegung mit größerer Überdeckung (im Gegensatz zur Einfachdeckung, bei der sich die Ziegel nur an den Rändern überlappen) entsteht eine zweischichtige Dachhaut, die auch bei geringeren Dachneigungen einen zuverlässigen Wetterschutz bietet.
  • Materialbedarf und Kosten: Da mehr Deckmaterial pro Quadratmeter benötigt wird und die Verlegung aufwendiger ist, ist die Doppeldeckung in Material und Arbeitszeit teurer als eine einfache Deckung, dafür aber langlebiger und weniger anfällig für Undichtigkeiten.
  • Typische Einsatzbereiche: Historische Dachlandschaften mit Biberschwanzziegeln, denkmalgeschützte Gebäude sowie Dächer mit geringer Neigung, bei denen eine einfache Deckung keinen ausreichenden Schutz mehr bieten würde.
  • Praxisrelevanz für Makler: Eine intakte Doppeldeckung gilt als Qualitätsmerkmal und kann insbesondere bei historischen Gebäuden werterhaltend wirken; bei sichtbaren Schäden (verrutschte oder fehlende Ziegel) ist mit erhöhtem Sanierungsaufwand zu rechnen, da die Wiederherstellung fachgerechter Doppeldeckungen spezialisierte Dachdeckerbetriebe erfordert.

Beispiel aus der Praxis

Ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus verfügt über eine historische Doppeldeckung mit Biberschwanzziegeln. Der Gutachter weist darauf hin, dass einzelne verrutschte Ziegel zeitnah durch einen auf Doppeldeckungen spezialisierten Dachdecker fachgerecht nachgedeckt werden sollten, um die Dichtigkeit zu erhalten.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Ausführung und Materialüberdeckung richten sich nach den allgemein anerkannten Regeln des Dachdeckerhandwerks (Fachregeln des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks).

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