Drehkippfenster
Auch: Dreh-Kipp-Fenster · DK-Fenster
Das Drehkippfenster ist der in Deutschland mit Abstand häufigste Fenstertyp. Über einen einzigen Griff lässt sich der Flügel entweder ganz zur Seite aufdrehen (zum Putzen, für Stoßlüftung) oder oben nach innen kippen (zum Dauerlüften ohne Zugluftrisiko). Beide Funktionen sind in einem Beschlag vereint.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Drehkippfenster der Standardfall, den Kaufinteressenten meist als selbstverständlich voraussetzen – Abweichungen davon (z. B. reine Kippfenster im Keller, feststehende Fenster, Schwingflügel) sollten im Exposé oder bei der Besichtigung erwähnt werden, da sie die Nutzbarkeit einschränken.
Funktionsprinzip: Der Fenstergriff kennt drei Stellungen. Senkrecht nach unten = verriegelt/geschlossen. Waagerecht = Flügel dreht komplett auf (Drehfunktion). Schräg nach oben (45°) = Flügel kippt oben nach innen (Kippfunktion). Der Wechsel zwischen den Funktionen erfolgt über die Getriebemechanik im Beschlag (siehe Fensterbeschlag).
Relevanz für die Maklerpraxis:
- Energetische Bewertung: Drehkippfenster werden heute überwiegend mit Mehrscheiben-Isolierverglasung (2-fach oder 3-fach) ausgeführt; der U-Wert des Fensters ist Teil der energetischen Gesamtbetrachtung und fließt in den Energieausweis ein.
- Sicherheit: In Kippstellung bieten viele moderne Beschläge einen Grundschutz gegen Einbruch (abschließbare Griffe, Pilzkopfverriegelung); bei Erdgeschosswohnungen ein häufiges Käuferthema.
- Kindersicherung: Abschließbare Fenstergriffe sind bei Familien mit Kleinkindern ein Verkaufsargument.
- Wartung: Beschläge sollten jährlich geölt/eingestellt werden; ausgeleierte Beschläge (Flügel schleift) sind ein häufiger Mängelpunkt bei der Objektübergabe.
- Abgrenzung: Zu unterscheiden von reinen Drehfenstern (nur aufschwenkbar, ohne Kippfunktion) und Kippfenstern (nur kippbar, z. B. Oberlichter, Kellerfenster).
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung einer Altbauwohnung weist der Makler darauf hin, dass alle Fenster im Zuge der letzten Sanierung durch moderne Drehkippfenster mit Zweifachverglasung ersetzt wurden – ein Argument, das die energetische Qualität und den Wohnkomfort der Wohnung unterstreicht.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bautechnische Anforderungen an Fenster (Wärmedurchgang, Einbruchhemmung) ergeben sich mittelbar aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN EN 14351-1), nicht speziell aus der Fenstertypbezeichnung selbst.