Fensterbank

Auch: Fensterbrett

Die Fensterbank ist die waagerechte Abschlussplatte am unteren Rand einer Fensteröffnung. Man unterscheidet die außen liegende Fensterbank, die Regenwasser von der Fassade ableitet, und die innen liegende Fensterbank (Fensterbrett), die als Ablagefläche im Raum dient.

Ausführliche Erklärung

Für die Objektbeschreibung und Zustandsbewertung ist die Fensterbank ein kleines, aber praxisrelevantes Detail, das Rückschlüsse auf Bauqualität und Sanierungsbedarf zulässt:

  • Außenfensterbank: Aus Aluminium, Blech (beschichtet oder verzinkt), Naturstein oder Kunststoff gefertigt; ihre Hauptfunktion ist die Ableitung von Niederschlagswasser von der Fensterlaibung weg von der Fassade, um Feuchtigkeitsschäden am Mauerwerk zu vermeiden. Ein zu geringer Überstand oder eine fehlende Tropfkante führt häufig zu Verschmutzung und Durchfeuchtung der Fassade unterhalb des Fensters.
  • Innenfensterbank (Fensterbrett): Meist aus Holz, Kunststein, Naturstein oder Fensterbankprofilen aus Kunststoff; dient als Ablagefläche (Blumen, Dekoration) und schließt den Wandanschluss zum Fenster optisch und funktional ab.
  • Wärmebrücken: Der Anschluss der Fensterbank an Laibung und Fassade ist eine bauphysikalisch sensible Stelle; unzureichend gedämmte oder abgedichtete Anschlüsse können zu Wärmebrücken und in der Folge zu Kondensat- und Schimmelbildung führen – ein Punkt, der bei energetischen Sanierungen mitgedacht werden muss.
  • Zustandsprüfung bei Besichtigung: Risse in Natursteinfensterbänken, abgeplatzte Beschichtungen bei Blechfensterbänken oder Feuchteflecken unterhalb des Fensters innen sind typische Mängelindikatoren, auf die Makler bei der Objektbegehung achten sollten.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung eines Altbaus fallen dem Makler feuchte Flecken unter mehreren Fenstern auf. Nach genauerer Prüfung stellt sich heraus, dass die äußeren Fensterbänke keinen ausreichenden Gefälleüberstand haben, sodass Regenwasser an der Fassade herunterläuft statt abzutropfen – ein Hinweis für den Käufer auf notwendigen Sanierungsbedarf.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Ausführung und Anschlussdetails richten sich nach den anerkannten Regeln der Handwerkstechnik (z. B. Klempner-Fachregeln des ZVSHK) und den bauphysikalischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinsichtlich Wärmebrücken.

Verwandte Begriffe