Effizienzhaus 40

Auch: KfW-Effizienzhaus 40 · EH40

Das Effizienzhaus 40 ist ein energetischer Gebäudestandard, der deutlich strenger als die gesetzlichen GEG-Mindestanforderungen ist: Der Primärenergiebedarf darf höchstens 40 Prozent und der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle höchstens 55 Prozent des Werts eines vergleichbaren GEG-Referenzgebäudes betragen.

Ausführliche Erklärung

Die Effizienzhaus-Stufen (z. B. 40, 55, 70, 85) sind kein eigenständiges Gesetz, sondern ein Bewertungssystem, das auf dem Referenzgebäudeverfahren des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufbaut und im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Förderzwecke verwendet wird. Die Zahl gibt an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines fiktiven GEG-Referenzgebäudes das tatsächliche Gebäude höchstens benötigen darf – je niedriger die Zahl, desto strenger der Standard und desto energieeffizienter das Gebäude.

Für das Effizienzhaus 40 gelten zwei zentrale Kennwerte:

  • Primärenergiebedarf: maximal 40 Prozent des Referenzgebäudewerts.
  • Transmissionswärmeverlust (H'T): maximal 55 Prozent des Referenzgebäudewerts – dies stellt sicher, dass die niedrige Primärenergiebilanz nicht allein durch die Anlagentechnik, sondern auch durch eine gute Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) erreicht wird.

Eine verbreitete Variante ist das Effizienzhaus 40 EE, bei dem zusätzlich mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Wer ein Effizienzhaus 40 (oder 40 EE) plant und die entsprechenden Nachweise (Energieeffizienz-Experte, Qualitätssicherung) erbringt, kann zinsgünstige KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse im Rahmen der BEG beantragen. Die konkreten Fördersätze und Programmbedingungen ändern sich regelmäßig und sollten stets aktuell bei der KfW geprüft werden.

Für Makler ist der Effizienzhaus-Status ein wichtiges Verkaufsargument bei Neubauten, da er niedrige Betriebskosten signalisiert und Fördermöglichkeiten für Käufer eröffnet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger lässt ein Mehrfamilienhaus nach dem Standard Effizienzhaus 40 errichten: Wärmepumpe, Photovoltaik und eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle sorgen dafür, dass der berechnete Primärenergiebedarf nur 40 Prozent des Referenzgebäudewerts erreicht. Die Käufer der Wohnungen können dadurch von einer KfW-Förderung profitieren.

Rechtsgrundlage

  • Kein eigenständiges Gesetz; Berechnungsgrundlage ist das Referenzgebäudeverfahren des GEG (vgl. § 15 GEG).
  • Fördervoraussetzungen sind in der jeweils gültigen BEG-Förderrichtlinie der KfW geregelt.

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