Effizienzhaus

Auch: KfW-Effizienzhaus · Effizienzhaus-Standard

Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das die energetischen Anforderungen einer bestimmten KfW-Effizienzhausklasse erfüllt. Die Zahl in der Bezeichnung (z. B. Effizienzhaus 40 oder 55) gibt an, wie viel Prozent Primärenergie das Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude noch benötigt – je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter das Haus.

Ausführliche Erklärung

Der Effizienzhaus-Standard ist für Makler bei Neubau- und Sanierungsimmobilien ein zentrales Vermarktungs- und Finanzierungsargument:

  • Klassensystem: Gebräuchliche Stufen sind Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 sowie die Sanierungsklassen 100 und 115 (Effizienzhaus Denkmal für denkmalgeschützte Objekte mit gelockerten Anforderungen). Die Zahl bezeichnet den zulässigen Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzgebäudes nach GEG – ein Effizienzhaus 40 verbraucht also nur 40 % der Energie eines Standard-Referenzgebäudes.
  • Zusätzliche Kriterien: Neben dem Primärenergiebedarf wird auch der bauliche Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle) begrenzt; teils gibt es Zusatzmodule wie "NH" (Nachhaltigkeitsklasse) für besonders ressourcenschonende Bauweise oder "EE" (Erneuerbare Energien) für einen Mindestanteil erneuerbarer Wärmeversorgung.
  • Förderung: Effizienzhäuser können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die KfW mit zinsgünstigen Krediten und teils Tilgungszuschüssen gefördert werden. Die Förderkulisse ändert sich häufig – aktuell (2026) liegt der Förderfokus vor allem auf Effizienzhaus 40 sowie einer zeitlich befristeten Förderung für Effizienzhaus 55 im Neubau; Makler sollten stets auf die tagesaktuellen KfW-Konditionen verweisen, da sich Zinssätze und Programme kurzfristig ändern können.
  • Nachweis: Der Effizienzhaus-Standard wird durch einen Energieausweis bzw. eine Bescheinigung eines Energieeffizienz-Experten nachgewiesen und ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung.
  • Marktrelevanz: Ein hoher Effizienzhaus-Standard senkt die laufenden Energiekosten, verbessert die Position im Energieausweis und wirkt sich positiv auf den Wiederverkaufswert sowie die Beleihung durch Banken aus (teils bessere Konditionen bei "grünen" Finanzierungen).
  • Bestandsimmobilien: Auch bei Sanierungen kann ein Effizienzhaus-Niveau erreicht werden (Effizienzhaus 70 oder 85 im Bestand), was insbesondere bei der energetischen Modernisierung älterer Gebäude ein wichtiges Verkaufs- und Förderargument ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr errichtet ein Einfamilienhaus, das die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt (verbesserte Dämmung, Wärmepumpe, kontrollierte Wohnraumlüftung). Durch den Nachweis über einen Energieeffizienz-Experten erhält er einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit deutlich reduziertem Zinssatz gegenüber einer marktüblichen Baufinanzierung.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude und die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten.
  • BEG-Förderrichtlinien der KfW – regeln die Fördervoraussetzungen und -konditionen für die einzelnen Effizienzhausklassen; werden regelmäßig angepasst.

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