KfW-Förderung

Auch: KfW-Darlehen · KfW-Zuschuss · Bundesförderung für effiziente Gebäude

KfW-Förderung bezeichnet die zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), mit denen der Bund energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt.

Ausführliche Erklärung

Die KfW wurde 1948 gegründet und ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Bundesländern gehört. Als eine der weltweit führenden Förderbanken vergibt sie im Auftrag des Bundes Kredite und Zuschüsse, die über die Hausbank des Antragstellers beantragt werden (Hausbankprinzip) – ein Direktantrag bei der KfW ist bei den meisten Programmen nicht möglich.

Für Immobilienmakler und Käufer ist vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) relevant, die die früheren KfW-Effizienzhausstandards (z. B. KfW 55, KfW 40) bündelt und Förderungen für Neubau, energetische Sanierung und den Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien vorsieht. Daneben existieren Programme zur Wohneigentumsförderung für Familien sowie Kredite für altersgerechten Umbau und Barrierereduzierung. Die Förderbedingungen (Zinssatz, Tilgungszuschuss, förderfähige Effizienzhausstufe) ändern sich regelmäßig, weshalb Makler stets die aktuellen KfW-Programmmerkblätter prüfen sollten, statt sich auf ältere Zahlen zu verlassen.

Für die Maklerpraxis wichtig: Eine zugesagte oder in Aussicht stehende KfW-Förderung kann die Finanzierbarkeit eines Objekts für Käufer verbessern und ist daher ein relevantes Argument in der Objektvermarktung, insbesondere bei energetisch sanierten oder sanierungsbedürftigen Immobilien.

Beispiel aus der Praxis

Eine Käuferin erwirbt ein Einfamilienhaus, das energetisch auf Effizienzhaus-Niveau saniert werden soll. Über ihre Hausbank beantragt sie einen KfW-Kredit aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der einen niedrigeren Zinssatz sowie einen Tilgungszuschuss bietet, sofern die Sanierung die geforderte Effizienzhausstufe erreicht und von einem Energieeffizienz-Experten begleitet wird.

Rechtsgrundlage

  • KfW-Gesetz – gesetzliche Grundlage und Aufgabenzuweisung der Förderbank.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – aktuelles Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren, mit regelmäßig angepassten Förderrichtlinien.

Verwandte Begriffe