Bausparvertrag

Auch: Bausparen · Bauspardarlehen

Beim Bausparvertrag spart der Bausparer über eine bestimmte Zeit Guthaben bei einer Bausparkasse an und erwirbt dadurch – nach Erreichen der Zuteilungsreife – einen vertraglichen Anspruch auf ein zinsgünstiges, bereits bei Vertragsabschluss festgelegtes Bauspardarlehen.

Ausführliche Erklärung

Rechtliche Grundlage des Bauspargeschäfts ist das Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG), das unter anderem die Zweckbindung der Bausparmittel (§ 6 BauSparkG) sowie die Anforderungen an die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen regelt, einschließlich der Zusammensetzung des Zuteilungsfonds und des Zuteilungsverfahrens. Ein Bausparvertrag durchläuft typischerweise zwei Phasen: In der Ansparphase zahlt der Bausparer regelmäßig Sparbeiträge auf sein Bausparkonto ein und erhält dafür einen vergleichsweise niedrigen Guthabenzins. Sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl, Wartezeit), erreicht der Vertrag die Zuteilungsreife; aus dem gemeinsamen Zuteilungsfonds aller Bausparer wird dann das angesparte Guthaben ausgezahlt und der Bausparer erhält Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten, über die gesamte Laufzeit fixen Zinssatz.

Der wesentliche Vorteil des Bausparvertrags liegt in dieser Zinssicherheit: Da der Darlehenszins bereits Jahre im Voraus feststeht, bietet er Planungssicherheit unabhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt – ein Vorteil in Hochzinsphasen, ein Nachteil bei niedrigem Marktzinsniveau. Bausparverträge werden häufig mit staatlichen Förderungen kombiniert, etwa der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage, sofern die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Für Makler ist der Bausparvertrag vor allem als Baustein der Anschlussfinanzierung relevant: Käufer kombinieren ihn häufig mit einem klassischen Annuitätendarlehen, um Zinsänderungsrisiken bei der Anschlussfinanzierung nach Ablauf der ersten Zinsbindung abzufedern.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer schließt parallel zu seinem Bankdarlehen einen Bausparvertrag ab, um sich schon heute einen niedrigen Zinssatz für die in zehn Jahren anstehende Anschlussfinanzierung zu sichern. Nach Ablauf der Ansparphase und Erreichen der Zuteilungsreife erhält er das vereinbarte Bauspardarlehen zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG) – regelt das Bauspargeschäft, die Zweckbindung der Bausparmittel und die Anforderungen an das Zuteilungsverfahren.

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