Einkaufstermin
Auch: Akquisetermin · Objektaufnahmetermin
Der Einkaufstermin ist ein persönliches Treffen zwischen Immobilienmakler und Verkäufer im Rahmen der Objektakquise („Einkauf"). Ziel ist es, die Immobilie kennenzulernen, ihren Marktwert zu ermitteln und den Verkäufer für einen Alleinauftrag zu gewinnen.
Ausführliche Erklärung
In der Maklerpraxis wird der Prozess, mit dem ein Makler einen Verkaufsauftrag für eine Immobilie gewinnt, häufig als „Einkauf" bezeichnet – in Abgrenzung zum späteren „Verkauf", also der eigentlichen Vermarktung an Käufer. Der Einkaufstermin ist der zentrale persönliche Kontaktpunkt in diesem Akquiseprozess und läuft in der Praxis häufig zweistufig ab:
- Erster Einkaufstermin: Der Makler stellt sich vor, erfragt die Absichten und Verkaufsvorstellungen des Eigentümers, besichtigt die Immobilie und notiert alle relevanten Objektdaten (Baujahr, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche etc.).
- Zweite Phase: Der Makler wertet die aufgenommenen Daten aus und führt eine Marktwertermittlung (Immobilienbewertung) durch, meist anhand von Vergleichsobjekten und marktüblichen Bewertungsverfahren.
- Zweiter Einkaufstermin: Der Makler präsentiert dem Verkäufer die Marktwertermittlung verständlich, erläutert die geplante Vermarktungsstrategie und die wichtigsten Eckdaten einer professionellen Vermarktung – mit dem Ziel, den Verkäufer von der eigenen Leistung zu überzeugen und einen (möglichst qualifizierten) Alleinauftrag abzuschließen.
Ein strukturierter, gut vorbereiteter Einkaufstermin gilt in der Maklerbranche als wesentlicher Erfolgsfaktor der Objektakquise: Er entscheidet maßgeblich darüber, ob der Verkäufer dem Makler Vertrauen schenkt, eine realistische Preisvorstellung entwickelt und sich langfristig an den Makler bindet. Rechtlich handelt es sich beim Einkaufstermin selbst nicht um einen eigenständig geregelten Vorgang, sondern um ein maklerübliches, verkaufspsychologisch geprägtes Element der Kundengewinnung, das dem späteren Abschluss eines Maklervertrags (Alleinauftrag) vorausgeht.
Beispiel aus der Praxis
Eine Maklerin vereinbart mit einem verkaufswilligen Eigentümer einen ersten Einkaufstermin vor Ort, besichtigt die Immobilie und erfasst alle relevanten Daten. Eine Woche später präsentiert sie beim zweiten Einkaufstermin die ermittelte Marktwertermittlung und ihre Vermarktungsstrategie – der Eigentümer entscheidet sich daraufhin für einen qualifizierten Alleinauftrag mit ihr.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; der Einkaufstermin ist ein maklerpraxis-üblicher Begriff aus der Objektakquise, dem der spätere Maklervertrag (§ 652 BGB) rechtlich nachfolgt.