Einkommensbonus

Auch: Einkommensabhängiger Bonus

Der Einkommensbonus ist ein zusätzlicher Förderbestandteil der staatlichen Heizungsförderung (BEG), der selbstnutzenden Eigentümern mit geringerem Haushaltseinkommen einen erhöhten Zuschuss beim Austausch ihrer Heizungsanlage gewährt.

Ausführliche Erklärung

Der Einkommensbonus soll sicherstellen, dass die im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geforderte Umstellung auf klimafreundliches Heizen auch für einkommensschwächere Haushalte finanzierbar bleibt:

  • Anspruchsvoraussetzung: Der Bonus in Höhe von 30 Prozentpunkten steht selbstnutzenden Eigentümern zu, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen laut letztem verfügbarem Einkommensteuerbescheid nicht mehr als 40.000 Euro beträgt.
  • Nachweis: Der Einkommensnachweis erfolgt über den Steuerbescheid; maßgeblich ist in der Regel das vorletzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Antragstellung.
  • Kombinierbarkeit: Der Einkommensbonus ist mit der Grundförderung (30 %) und ggf. dem Effizienzbonus (5 %) kombinierbar; die Gesamtförderung für die Heizungserneuerung ist jedoch auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.
  • Ausschluss: Vermieter und Eigentümer selbstgenutzter Zweit- oder Ferienwohnungen sind vom Einkommensbonus ausgeschlossen; er gilt ausschließlich für die selbst bewohnte Hauptwohnung.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Beratung von Käufern sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist der Einkommensbonus ein wichtiges Argument zur Berechnung der tatsächlichen Modernisierungskosten – gerade bei jüngeren Käufern oder Familien mit moderatem Einkommen kann die Gesamtförderung die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpen-Nachrüstung deutlich verbessern.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 35.000 Euro kauft ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus und tauscht die alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe aus. Da beide Kriterien – Selbstnutzung und Einkommensgrenze – erfüllt sind, erhalten sie zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent den Einkommensbonus von 30 Prozentpunkten, insgesamt also 60 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten.

Rechtsgrundlage

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderrichtlinie, die den Einkommensbonus und seine Voraussetzungen regelt.
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – gesetzlicher Rahmen für die Pflicht zum Einbau klimafreundlicher Heizungen, auf dem die Förderung aufbaut.

Verwandte Begriffe