EE-Klasse

Auch: Erneuerbare-Energien-Klasse

Die EE-Klasse ist eine Fördervoraussetzung im Rahmen der staatlichen Heizungsförderung (BEG): Eine Heizungsanlage erhält diesen Status, wenn sie mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt, und löst damit einen zusätzlichen Fördersatz von 5 Prozentpunkten aus.

Ausführliche Erklärung

Im Kontext der seit 2024 geltenden Heizungsförderung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die EE-Klasse ein wichtiger Fördertatbestand:

  • Um die EE-Klasse zu erreichen, muss der Anteil erneuerbarer Energien (z. B. Umweltwärme bei Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie) an der erzeugten Wärme mindestens 65 Prozent betragen – dies wird über ein anerkanntes Berechnungsverfahren oder eine Fachunternehmererklärung nachgewiesen.
  • Klassische Wärmepumpen erreichen diesen Wert in der Regel automatisch, da sie überwiegend Umweltwärme nutzen; auch Biomasseheizungen (Pelletkessel) oder Hybridsysteme können die Voraussetzungen erfüllen, sofern der erneuerbare Anteil rechnerisch nachgewiesen wird.
  • Der EE-Klasse-Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten ist einer von mehreren kombinierbaren Boni innerhalb der Heizungsförderung, neben der Grundförderung (30 %), dem Einkommensbonus (bis 30 %) und dem Effizienzbonus (5 %). Die Gesamtförderung ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.
  • Für Makler ist die EE-Klasse vor allem beim Verkauf sanierungsbedürftiger Immobilien relevant: Käufer, die eine neue Heizung einbauen wollen, können mit dem EE-Klasse-Bonus rechnen, wenn sie sich für Wärmepumpen oder vergleichbare Systeme entscheiden – ein Argument, das die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Modernisierung verbessert.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer erwirbt ein Einfamilienhaus mit alter Ölheizung und lässt eine Luftwärmepumpe installieren. Da die Wärmepumpe über 65 Prozent des Wärmebedarfs aus Umweltenergie deckt, wird sie in die EE-Klasse eingestuft, wodurch der Käufer zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent einen Bonus von 5 Prozentpunkten aus der BEG-Förderung erhält.

Rechtsgrundlage

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderrichtlinie, die die EE-Klasse und den zugehörigen Bonussatz definiert.
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – regelt die grundsätzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungserneuerungen.

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