EEG-Vergütung

Auch: Einspeisevergütung · EEG-Förderung

Die EEG-Vergütung ist der Oberbegriff für die im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Vergütungsmechanismen für Strom aus erneuerbaren Energien – insbesondere die feste Einspeisevergütung für kleinere Anlagen und die gleitende Marktprämie im Rahmen der Direktvermarktung für größere Anlagen.

Ausführliche Erklärung

Das EEG unterscheidet grundsätzlich zwei Vergütungswege, deren Anwendung von der Anlagengröße abhängt:

  • Feste Einspeisevergütung: Kleinere Anlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze, können eine über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr) gesetzlich garantierte, feste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde erhalten. Details siehe Einspeisevergütung.
  • Direktvermarktung mit Marktprämie: Größere Anlagen sind zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet, erhalten dafür aber vom Netzbetreiber eine gleitende Marktprämie als Ausgleich zwischen dem gesetzlich festgelegten "anzulegenden Wert" und dem tatsächlich erzielten Marktpreis.
  • Degression: Die für neu in Betrieb genommene Anlagen geltenden Vergütungssätze sinken regelmäßig (Degression); die konkrete Höhe wird vom Gesetzgeber bzw. der Bundesnetzagentur laufend angepasst und sollte im Einzelfall anhand der jeweils aktuellen Fassung geprüft werden.
  • Aussetzung bei negativen Strompreisen: Bei negativen Börsenstrompreisen wird die Vergütung zeitweise ausgesetzt; als Ausgleich verlängert sich die Förderdauer entsprechend.

Für die Immobilienvermarktung ist die EEG-Vergütung vor allem bei Objekten mit bestehender Photovoltaik- oder (seltener) Windkraftanlage relevant: Beim Eigentümerwechsel geht der Einspeise- bzw. Direktvermarktungsvertrag in der Regel auf den neuen Eigentümer über, und die verbleibende Förderdauer sowie die Vergütungshöhe können den wirtschaftlichen Wert der Anlage und damit auch der Immobilie beeinflussen.

Beispiel aus der Praxis

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Dach-Photovoltaikanlage erhält für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom eine feste EEG-Vergütung. Beim Verkauf der Immobilie weist der Makler im Exposé auf die verbleibende Förderdauer und die laufenden Erträge aus der EEG-Vergütung hin.

Rechtsgrundlage

  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) – regelt Einspeisevorrang, feste Einspeisevergütung, Marktprämie und Förderdauer für Strom aus erneuerbaren Energien; die konkreten Sätze werden regelmäßig angepasst.

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