Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Auch: EEG · Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien. Es regelt insbesondere den vorrangigen Netzanschluss und die Vergütung von Anlagen wie Photovoltaik, Windkraft und Biomasse.

Ausführliche Erklärung

Das EEG trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert. Kernziel ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung: Betreiber von EEG-Anlagen erhalten Vorrang beim Netzanschluss und bei der Einspeisung sowie – je nach Anlagentyp und Größe – eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung oder eine Marktprämie für den erzeugten Strom.

Für Immobilien ist das EEG vor allem im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen auf Dach- und Freiflächen relevant: Es regelt, zu welchen Bedingungen Solarstrom ins Netz eingespeist und vergütet wird, und enthält seit einigen Jahren auch spezielle Regelungen für Mieterstrom, mit denen Vermieter selbst erzeugten PV-Strom direkt an ihre Mieter liefern können.

Bis zum 30. Juni 2022 wurde die Förderung erneuerbarer Energien über die sogenannte EEG-Umlage finanziert, die als Bestandteil des Strompreises von allen Stromverbrauchern erhoben wurde. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft; die Förderkosten werden seither vollständig aus dem Bundeshaushalt (Klima- und Transformationsfonds) finanziert, ohne dass sich dadurch die grundlegende Förderlogik des EEG (Einspeisevorrang, Vergütung) geändert hätte.

Für Makler ist das EEG vor allem bei der Vermarktung von Immobilien mit bestehender oder geplanter PV-Anlage relevant, etwa zur Einschätzung laufender Einspeisevergütungen (die über 20 Jahre gesetzlich garantiert sind) oder bei der Beratung zu Mieterstromkonzepten.

Beispiel aus der Praxis

Eine Eigentümerin installiert eine Photovoltaikanlage auf ihrem Mehrfamilienhaus und speist überschüssigen Strom ins öffentliche Netz ein. Nach dem EEG erhält sie dafür über einen Zeitraum von 20 Jahren eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung; einen Teil des erzeugten Stroms liefert sie zusätzlich im Rahmen eines Mieterstromvertrags direkt an ihre Mieter.

Rechtsgrundlage

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – regelt Einspeisevorrang, Vergütung und Förderbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien; die konkreten Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und sollten im Einzelfall anhand der jeweils aktuellen Fassung geprüft werden.

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