Lastmanagement

Auch: Demand-Side-Management · Laststeuerung · Netzdienliche Steuerung

Lastmanagement bezeichnet die zeitliche Steuerung des Stromverbrauchs einzelner Anlagen oder ganzer Gebäude, damit die Belastung des Stromnetzes gleichmäßiger verteilt und Überlastungen vermieden werden. Für Immobilien gewinnt das Thema durch Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher zunehmend an Bedeutung.

Ausführliche Erklärung

Mit der Zahl elektrischer Verbraucher in Gebäuden – vor allem Wärmepumpen und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge – steigt die Gefahr lokaler Netzengpässe, insbesondere in Wohngebieten mit vielen gleichzeitig ladenden Fahrzeugen. Lastmanagement setzt genau hier an: Verbrauchsanlagen werden zeitlich flexibel betrieben oder bei hoher Netzauslastung temporär in ihrer Leistung reduziert, statt das Netz für den theoretischen Spitzenbedarf aller Anlagen gleichzeitig auszubauen.

Rechtlich verankert ist dieses Prinzip in Deutschland durch § 14a EnWG, der sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen" regelt – dazu zählen insbesondere Wärmepumpen, nicht-öffentliche Ladepunkte, Klimaanlagen, Stromspeicheranlagen und Nachtstromspeicherheizungen. Netzbetreiber dürfen solche Anlagen bei drohender Netzüberlastung temporär in ihrer Leistung dämpfen; im Gegenzug erhalten Anschlussnehmer reduzierte Netzentgelte. Für Makler und Bauträger ist das Thema relevant, weil ein netzdienlich steuerbarer Anschluss oft schneller genehmigt und günstiger angebunden werden kann als ein ungedrosselter Volllastanschluss – ein Argument, das bei Neubau- und Sanierungsprojekten mit Wärmepumpe oder Wallbox zunehmend in Vermarktung und Beratung einfließt.

Für Bestandsimmobilien kann Lastmanagement auch technisch über ein Energiemanagementsystem im Gebäude selbst umgesetzt werden (Eigenverbrauchsoptimierung, Lastspitzenkappung), unabhängig von den netzseitigen Vorgaben des Netzbetreibers.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet eine Reihenhaussiedlung mit 20 Wärmepumpen und ebenso vielen Wallboxen. Statt für den theoretischen Gleichzeitigkeitsfall aller Geräte einen überdimensionierten Netzanschluss zu beantragen, vereinbart er mit dem Netzbetreiber eine Steuerung nach § 14a EnWG: Bei Netzengpässen kann die Leistung der Anlagen kurzzeitig gedrosselt werden, wofür die Käufer reduzierte Netzentgelte erhalten.

Rechtsgrundlage

  • § 14a EnWG – Regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen (u. a. Wärmepumpen, nicht-öffentliche Ladepunkte, Speicher) und die Pflicht der Bundesnetzagentur, bundeseinheitliche Vorgaben für Netzentgeltreduzierungen im Gegenzug für Steuerbarkeit festzulegen.

Verwandte Begriffe