Energieeffizienz
Auch: Energetische Effizienz · energetischer Standard
Energieeffizienz beschreibt, wie sparsam ein Gebäude mit Energie umgeht, um ein bestimmtes Maß an Komfort (Wärme, Warmwasser, Belüftung) zu erzeugen. Je niedriger der benötigte Energieeinsatz im Verhältnis zum erzielten Nutzen, desto energieeffizienter ist die Immobilie – ein zentrales Kriterium für Bewertung, Förderfähigkeit und Betriebskosten.
Ausführliche Erklärung
Die Energieeffizienz eines Gebäudes hängt von mehreren Faktoren ab: der Qualität der Wärmedämmung von Fassade, Dach und Fenstern, der Luftdichtheit der Gebäudehülle, der Effizienz der Heizungs- und Lüftungstechnik sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien. In Deutschland bündelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Anforderungen an Gebäude, die zuvor auf Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verteilt waren. Ziel des GEG ist es, durch wirtschaftlich vertretbare und sozialverträgliche Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden beizutragen.
Zentrale Kenngröße der energetischen Qualität eines Gebäudes ist der Jahres-Primärenergiebedarf, der neben dem eigentlichen Endenergieverbrauch auch die Energieverluste bei Erzeugung und Transport der eingesetzten Energieträger berücksichtigt. Für Neubauten schreibt das GEG vor, dass der zulässige Primärenergiebedarf einen bestimmten Prozentsatz des Werts eines vergleichbaren Referenzgebäudes nicht überschreiten darf; seit der jüngeren Verschärfung liegt dieser Grenzwert bei 55 Prozent des Referenzgebäudewerts. Zusätzlich wird der bauliche Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust) begrenzt, um übermäßige Kompensation durch reine Anlagentechnik zu verhindern.
Für Immobilienmakler ist die Energieeffizienz vor allem über den Energieausweis greifbar, der Endenergie- oder Primärenergiekennwerte in Effizienzklassen (A+ bis H) darstellt und bei Vermarktung und Besichtigung vorzulegen ist. Eine hohe Energieeffizienz wirkt sich unmittelbar auf die Nebenkosten der Bewohner, auf die Förderfähigkeit (z. B. KfW-Förderung für Effizienzhäuser) und zunehmend auch auf den erzielbaren Kauf- oder Mietpreis aus.
Beispiel aus der Praxis
Ein Neubau wird als KfW-Effizienzhaus 55 errichtet, das heißt, sein Jahres-Primärenergiebedarf beträgt höchstens 55 Prozent des Werts eines vergleichbaren Referenzgebäudes. Der Bauherr profitiert dadurch von einem zinsgünstigen Förderkredit.
Rechtsgrundlage
- § 1 GEG – Zweck des Gebäudeenergiegesetzes: wirtschaftlich vertretbare Reduktion des Energiebedarfs von Gebäuden und verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele; das GEG legt darauf aufbauend fest, dass der Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten einen bestimmten Anteil (aktuell 55 Prozent) des Referenzgebäudewerts nicht überschreiten darf.