Event-Location

Auch: Veranstaltungsimmobilie · Eventimmobilie

Eine Event-Location ist eine Immobilie, die speziell für die Durchführung von Veranstaltungen – etwa Hochzeiten, Firmenfeiern, Konferenzen, Messen oder Konzerte – genutzt und in der Regel tage- oder stundenweise vermietet wird.

Ausführliche Erklärung

Event-Locations sind ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Immobilientypen: umgenutzte Industriehallen und Lofts, historische Gebäude wie Schlösser oder Scheunen, aber auch zweckgebundene Neubauten wie Kongresszentren oder Multifunktionshallen. Gemeinsam ist ihnen die auf temporäre Nutzung ausgelegte Vermietungslogik – anders als bei klassischen Gewerbemietverträgen mit langer Laufzeit erfolgt die Vermietung meist tage- oder stundenweise über gesonderte Veranstaltungsverträge.

Für die rechtliche und bauliche Einordnung sind mehrere Punkte zentral:

  • Versammlungsstättenrecht: Räume, die für eine größere Zahl gleichzeitig anwesender Personen zu Veranstaltungen bestimmt sind, unterfallen je nach Größe den Versammlungsstättenverordnungen der Länder (bauordnungsrechtliche Sonderregeln zu Rettungswegen, Bestuhlung, Brandschutz).
  • Bauplanungsrechtliche Einordnung: Je nach Nutzungsschwerpunkt (Gastronomie, Kultur, Freizeit) sind Event-Locations in Kern-, Misch- oder Sondergebieten unterschiedlich zulässig; bei Umnutzung bestehender Gebäude (z. B. einer Lagerhalle) ist regelmäßig eine Nutzungsänderung baurechtlich genehmigungspflichtig.
  • Genehmigungen im Einzelfall: Je nach Veranstaltungsart können zusätzlich gaststättenrechtliche Erlaubnisse, Lärmschutzauflagen oder Sondernutzungserlaubnisse für Außenflächen erforderlich sein.
  • Vertragsgestaltung: Die Vermietung erfolgt meist über Veranstaltungs- oder Raummietverträge mit Regelungen zu Auf- und Abbauzeiten, Kaution, Haftung und Cateringvorgaben, teils ergänzt um Betreiberverträge, wenn Personal und Technik mitgestellt werden.

Für Makler ist bei Event-Locations vor allem die Drittverwendungsfähigkeit und die baurechtliche Belastbarkeit der Nutzungsgenehmigung relevant, da diese die Vermarktbarkeit und den Ertragswert des Objekts wesentlich bestimmen.

Beispiel aus der Praxis

Eine ehemalige Fabrikhalle wird zu einer Event-Location mit Platz für 400 Gäste umgebaut. Der Betreiber vermietet die Halle stundenweise für Firmenfeiern, Hochzeiten und Produktpräsentationen und hat hierfür eine Nutzungsänderung sowie eine Genehmigung nach der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes eingeholt.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige bundesweite Rechtsgrundlage; maßgeblich sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Versammlungsstättenverordnungen) sowie die allgemeinen Vorschriften zur Nutzungsänderung nach den jeweiligen Landesbauordnungen.

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