Europäische Geldwäschebehörde
Auch: AMLA · Anti-Money Laundering Authority
Die Anti Money Laundering Authority (AMLA), zu Deutsch Europäische Geldwäschebehörde, ist die im Zuge des EU-Geldwäschepakets neu geschaffene EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, nahm ihre Tätigkeit im Juli 2025 auf und wird künftig ausgewählte Hochrisiko-Finanzinstitute direkt beaufsichtigen sowie die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren.
Ausführliche Erklärung
Die AMLA wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1620 errichtet und stellt neben der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) die zweite tragende Säule des 2024 beschlossenen EU-Geldwäschepakets dar. Für die Immobilienbranche direkt betroffen ist der Makler zunächst nicht, da die AMLA ihre unmittelbare Aufsichtszuständigkeit primär auf ausgewählte Finanzinstitute mit besonders hohem grenzüberschreitendem Risiko konzentriert (direkte Aufsicht ab 2028 über eine begrenzte Zahl ausgewählter Institute). Für Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen bleiben zunächst die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die Landesbehörden nach GwG) zuständig.
Indirekt wirkt sich die AMLA jedoch auch auf die Maklerpraxis aus:
- Koordination der Aufsichtsstandards: Die AMLA erarbeitet einheitliche technische Standards und Leitlinien, an die sich auch die für Immobilienmakler zuständigen nationalen Behörden zunehmend orientieren werden, was zu einer Harmonisierung der Prüfpraxis führen dürfte.
- Unterstützung der Zusammenarbeit der FIUs: Die AMLA soll den Informationsaustausch zwischen den nationalen Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen (in Deutschland die FIU) verbessern, was auch die Bearbeitung von Verdachtsmeldungen aus dem Immobiliensektor betrifft.
- Peer Reviews: Die AMLA führt Bewertungen der nationalen Aufsichtsbehörden durch, was mittelbar Druck auf eine konsequentere Kontrolle auch im Nichtfinanzsektor (einschließlich Immobilienmaklern) erzeugen kann.
Für Makler ist die AMLA daher aktuell vor allem als Signal zu verstehen: Die EU-Geldwäscheaufsicht wird zentralisierter, einheitlicher und schärfer kontrolliert, auch wenn die unmittelbare Aufsicht über Immobilienmakler weiterhin bei den nationalen bzw. regionalen Behörden verbleibt.
Beispiel aus der Praxis
Auch wenn ein einzelner Immobilienmakler nie direkt von der AMLA geprüft wird, führt die von ihr vorangetriebene Vereinheitlichung dazu, dass die deutsche Aufsichtsbehörde ihre Prüfkriterien für Maklerbüros an EU-weiten Standards ausrichtet, die von der AMLA koordiniert werden.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2024/1620 – Errichtung der Europäischen Geldwäschebehörde (AMLA), Sitz Frankfurt am Main, Aufnahme der Tätigkeit im Juli 2025, direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisikoinstitute ab 2028.