EU-Geldwäscheverordnung
Auch: AMLR · Anti-Money-Laundering-Regulation
Die EU-Geldwäscheverordnung (Anti-Money Laundering Regulation, AMLR, Verordnung (EU) 2024/1624) ist Teil des 2024 verabschiedeten EU-Geldwäschepakets. Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten – und wird damit weite Teile des heutigen deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) inhaltlich ersetzen bzw. überlagern.
Ausführliche Erklärung
Die AMLR ist die zentrale materiell-rechtliche Säule des neuen EU-Geldwäschepakets und regelt unmittelbar geltend unter anderem:
- den Kreis der Verpflichteten einschließlich Immobilienmaklern, wobei die Verordnung den Anwendungsbereich in Teilen präzisiert und ausweitet (z. B. auf Vermietungsmakler bei Objekten ab einer bestimmten Monatsmiete),
- die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Kundenidentifizierung, Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, Risikoklassifizierung),
- EU-weit einheitliche Schwellenwerte, etwa eine weitgehende Beschränkung von Bargeldzahlungen auf 10.000 Euro EU-weit (mit Übergangsregelungen), was auch bei Immobiliengeschäften relevant ist,
- verstärkte Anforderungen an die Transparenz von Eigentumsverhältnissen und die Zusammenarbeit mit dem neuen EU-Immobilienregister, das nach der begleitenden Richtlinie bis 10. Juli 2029 aufzubauen ist.
Für deutsche Makler bedeutet der AMLR-Start am 10. Juli 2027 eine grundlegende Zäsur: Bislang beruhte die GwG-Pflicht auf einer nationalen Umsetzung der EU-Richtlinien mit gewissem Spielraum für den deutschen Gesetzgeber; die AMLR entzieht dem nationalen Gesetzgeber diesen Spielraum in weiten Teilen, da sie als Verordnung unmittelbar gilt. Das deutsche GwG wird daher im Zuge der Umsetzung angepasst werden müssen – Doppelregelungen sollen entfallen, verbleibende nationale Spielräume (z. B. Aufsichtsstrukturen) bleiben im GwG geregelt.
Für Makler in der Übergangszeit bis 2027 gilt weiterhin das bestehende GwG unverändert; ab Anwendungsbeginn der AMLR sollten sie insbesondere auf mögliche neue Bargeldobergrenzen und präzisierte Sorgfaltspflichten achten, die teils strenger sind als die heutige nationale Regelung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler vermittelt 2028 einen Immobilienkauf, bei dem der Käufer einen Teil des Kaufpreises bar begleichen möchte. Unter der ab 2027 unmittelbar geltenden AMLR ist eine solche Bargeldzahlung oberhalb der EU-weiten Grenze von 10.000 Euro grundsätzlich unzulässig – unabhängig davon, was das deutsche Recht zuvor erlaubte.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2024/1624 – EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), unmittelbar geltend ab dem 10. Juli 2027 in allen EU-Mitgliedstaaten.