Exposé-Erstellung
Auch: Objektexposé erstellen · Verkaufsexposé erstellen
Die Exposé-Erstellung umfasst alle Schritte, um aus Objektdaten, Bildmaterial und Beschreibungstexten ein vollständiges, ansprechendes und rechtlich zulässiges Exposé für die Vermarktung einer Immobilie zu erstellen.
Ausführliche Erklärung
Ein professionelles Exposé ist das zentrale Verkaufsinstrument des Maklers und entscheidet häufig darüber, ob ein Interessent überhaupt eine Besichtigung vereinbart. Die Erstellung umfasst typischerweise: die Aufbereitung der Objektdaten (Wohnfläche, Zimmerzahl, Baujahr, Ausstattung), professionelle Fotografie oder Grundrisspläne, eine prägnante, sachlich korrekte Objektbeschreibung sowie Angaben zu Lage und Infrastruktur.
Rechtlich verbindlich sind dabei insbesondere die Pflichtangaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wird eine Immobilie in kommerziellen Medien – dazu zählt auch ein Online-Exposé – zum Verkauf oder zur Vermietung beworben und liegt zu diesem Zeitpunkt bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus in der Anzeige genannt werden. Dazu gehören die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der im Ausweis genannte Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden zusätzlich das Baujahr und – sofern der Ausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde – die Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Neben den energetischen Pflichtangaben sollten Exposés auch inhaltlich korrekt und nicht irreführend sein: Übertriebene oder unzutreffende Angaben zu Wohnfläche, Zustand oder Lage können Schadensersatzansprüche des Käufers oder wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bewährte Praxis ist daher der Abgleich der Exposé-Angaben mit belastbaren Unterlagen wie Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung und Energieausweis vor Veröffentlichung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler erstellt für eine Eigentumswohnung ein Online-Exposé mit professionellen Fotos, Grundriss und Objektbeschreibung. Da bereits ein Energieausweis vorliegt, ergänzt er die Pflichtangaben: Energieausweistyp, Endenergieverbrauch, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Ohne diese Angaben hätte er sich dem Risiko einer Abmahnung ausgesetzt.
Rechtsgrundlage
- § 87 GEG – Pflichtangaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen, insbesondere bei Erstveröffentlichung eines Exposés in kommerziellen Medien.