Feinstaubfilter

Auch: Staubabscheider · Elektrofilter für Kaminöfen

Ein Feinstaubfilter (fachlich meist Staubabscheider) ist eine nachrüst- oder werksseitig integrierte Vorrichtung an holzbefeuerten Kaminöfen und Kachelöfen, die den Feinstaubausstoß der Feuerstätte reduziert, um die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einzuhalten.

Ausführliche Erklärung

Holzbefeuerte Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen unterliegen den Emissionsgrenzwerten der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Für neu errichtete Anlagen gelten seit der zweiten Stufe der Verordnung strengere Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxidemissionen als zuvor. Ältere Öfen, die diese Werte nicht einhalten, müssen entweder außer Betrieb genommen, durch ein emissionsärmeres Modell ersetzt oder mit einem nachrüstbaren Staubabscheider (umgangssprachlich Feinstaubfilter) versehen werden, sofern dieser Nachweislich die Einhaltung der Grenzwerte ermöglicht.

Technisch arbeiten die im Handel angebotenen Systeme meist nicht mit einem klassischen Filtermedium, sondern scheiden die Feinstaubpartikel elektrostatisch aus dem Abgasstrom ab (elektrostatische Staubabscheider). Der Einbau bzw. die Nachrüstung wird in der Regel vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau geprüft und ist relevant für die Betriebserlaubnis der Feuerstätte. Für Immobilienmakler ist das Vorhandensein einer funktionierenden, den aktuellen Grenzwerten entsprechenden Feuerstätte (ggf. mit Filter) ein Punkt, der bei der Objektbeschreibung und im Rahmen der Instandhaltungspflichten des Eigentümers relevant sein kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer besitzt einen älteren Kaminofen, der die seit 2015 geltenden strengeren Feinstaubgrenzwerte nicht einhält. Statt den Ofen komplett auszutauschen, lässt er einen elektrostatischen Staubabscheider im Ofenrohr nachrüsten, wodurch die Anlage die Grenzwerte einhält und weiterbetrieben werden darf.

Rechtsgrundlage

  • 1. BImSchV – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen; legt Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxidemissionen sowie Fristen für die Nachrüstung oder Stilllegung älterer Feuerstätten fest.

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