Financial Intelligence Unit
Auch: FIU · Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die zentrale deutsche Behörde, bei der Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingehen. Sie sammelt, analysiert und leitet diese Meldungen bei Bedarf an Strafverfolgungsbehörden weiter. Auch Immobilienmakler müssen ihre Verdachtsmeldungen ausschließlich an die FIU richten.
Ausführliche Erklärung
Die FIU wurde 2017 im Zuge der Umsetzung europäischer Geldwäscherichtlinien neu aufgestellt und ist organisatorisch bei der Generalzolldirektion angesiedelt. Sie hat eine hybride Funktion: administrativ (Verwaltungseinheit, keine originäre Ermittlungsbehörde) und operativ (erste fachliche Bewertung von Verdachtsmeldungen).
Kernaufgaben:
- Entgegennahme von Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG, die alle Verpflichteten – Banken, Notare, Immobilienmakler, Güterhändler u. a. – bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgeben müssen.
- Analyse der Meldungen: Abgleich mit anderen Datenbanken, Risikoeinschätzung, Anreicherung mit weiteren Informationen.
- Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden, wenn sich der Verdacht erhärtet, oder Rückmeldung/Sperrfrist-Anordnung.
- Bearbeitung von Zustimmungsersuchen: Bei einer Verdachtsmeldung darf die Transaktion (z. B. Notartermin) für einen begrenzten Zeitraum nicht ausgeführt werden, bis die FIU zustimmt oder die Frist abläuft (§ 46 GwG).
Für Makler ist entscheidend: Die Verdachtsmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Meldeportal goAML, für das eine vorherige Registrierung bei der FIU zwingend ist – unabhängig davon, ob je eine tatsächliche Meldung erfolgt. Die FIU veröffentlicht zudem regelmäßig Typologiepapiere und Risikohinweise, die auch für die maklerspezifische Risikoanalyse herangezogen werden sollten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler bemerkt, dass ein Kaufinteressent den Kaufpreis in bar zahlen möchte und auf Nachfrage keine plausible Herkunft der Mittel nennen kann. Er meldet den Sachverhalt über das goAML-Portal an die FIU. Diese analysiert die Meldung, gleicht sie mit weiteren Datenquellen ab und entscheidet, ob der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird.