Flüssiggastank
Auch: Flüssiggasbehälter · Propantank
Der Flüssiggastank ist ein Druckbehälter zur Lagerung von Flüssiggas (Propan oder Butan), der Gebäude ohne Anschluss an das öffentliche Erdgasnetz mit Brennstoff für Heizung und Warmwasserbereitung versorgt.
Ausführliche Erklärung
Flüssiggastanks kommen vor allem bei Immobilien in ländlichen Regionen ohne Gasnetzanschluss zum Einsatz und ersetzen dort funktional den Erdgasanschluss. Sie werden oberirdisch sichtbar oder unterirdisch (eingegraben) auf dem Grundstück aufgestellt und in der Regel von einem Flüssiggasversorger geliefert, befüllt und regelmäßig gewartet; häufig bleibt der Tank im Eigentum des Versorgers und wird dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines Liefervertrags zur Nutzung überlassen. Als überwachungsbedürftige Anlage unterliegt der Tank den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, die unter anderem regelmäßige Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle vorschreibt, um die technische Sicherheit des Druckbehälters sicherzustellen.
Für Makler und Käufer ist bei Objekten mit Flüssiggastank zu prüfen, ob der Tank im Eigentum des Verkäufers steht oder gemietet ist (was bei Eigentümerwechsel eine Vertragsübernahme erfordert), welche Abstandsflächen zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen einzuhalten sind und wann die letzte wiederkehrende Prüfung stattgefunden hat. Energetisch und wirtschaftlich verliert die Flüssiggasheizung zunehmend an Bedeutung, da neu eingebaute Heizungsanlagen auch bei Flüssiggasbetrieb die Vorgaben des GEG zum Mindestanteil erneuerbarer Energien erfüllen müssen; viele Eigentümer prüfen daher beim Heizungstausch den Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Beispiel aus der Praxis
Ein freistehendes Einfamilienhaus im ländlichen Raum ohne Erdgasanschluss wird über einen unterirdisch verbauten Flüssiggastank im Garten beheizt. Beim Verkauf klärt der Makler, ob der Tank im Eigentum des Verkäufers steht oder beim Flüssiggasversorger gemietet ist, damit der Käufer den Liefervertrag entsprechend übernehmen oder neu abschließen kann.
Rechtsgrundlage
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – verpflichtet zu regelmäßigen Prüfungen überwachungsbedürftiger Druckbehälter wie Flüssiggastanks durch eine zugelassene Überwachungsstelle.