Flur (Kataster)

Auch: Katasterflur · Flurnummer

Die Flur ist eine Untergliederung einer Gemarkung im deutschen Liegenschaftskataster. Jede Gemarkung wird zur besseren Ordnung in mehrere Fluren aufgeteilt, die durchnummeriert sind und jeweils eine Gruppe von Flurstücken zusammenfassen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Flur vor allem als Bestandteil der vollständigen Grundstücksbezeichnung relevant, wie sie in Grundbuch, Kaufvertrag und Exposé auftaucht: Gemarkung – Flur – Flurstücksnummer. Diese dreiteilige Angabe identifiziert ein Grundstück eindeutig und ist Pflichtangabe in notariellen Kaufverträgen.

Die Aufteilung in Fluren hat historische und praktische Gründe: Sie erleichtert die Orientierung in großen Gemarkungen und die Verwaltung der Katasterkarten (Flurkarten). Eine Flur kann mehrere hundert Flurstücke umfassen. Die Nummerierung der Fluren ist innerhalb einer Gemeinde/Gemarkung eindeutig, aber nicht gemeindeübergreifend – dieselbe Flurnummer kommt in verschiedenen Gemarkungen vor.

Praxisrelevanz für den Makler:

  • Bei der Objektaufnahme sollte die vollständige Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) aus dem Grundbuchauszug oder Katasterauszug übernommen werden, nicht nur die Adresse.
  • Bei Teilungen oder Vermessungen wird oft auf die Flur Bezug genommen, wenn neue Flurstücke aus einem bestehenden entstehen.
  • Die Flurkarte (amtlicher Lageplan) zeigt alle Flurstücke einer Flur mit ihren Grenzen und Nummern.

Beispiel aus der Praxis

Im Grundbuch eines Einfamilienhauses steht: „Gemarkung Musterstadt, Flur 12, Flurstück 245". Bei einer Anfrage beim Katasteramt oder ÖbVI genügt diese Bezeichnung, um das Grundstück eindeutig zu identifizieren – unabhängig von der postalischen Adresse, die sich ändern kann.

Rechtsgrundlage

Die Führung des Liegenschaftskatasters einschließlich der Einteilung in Gemarkungen und Fluren ist Ländersache und wird in den jeweiligen Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer geregelt (z. B. VermKatG NRW, SächsVermKatG). Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht; die technische Umsetzung erfolgt heute über das bundesweit einheitliche System ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem).

Verwandte Begriffe