Förderung Heizung
Auch: Heizungsförderung · BEG-Heizungsförderung
Die Förderung Heizung bezeichnet die staatlichen Zuschüsse, mit denen der Austausch fossiler Heizungsanlagen gegen klimafreundliche Systeme (v. a. Wärmepumpen) finanziell unterstützt wird. Zentrales Instrument ist das KfW-Programm 458 innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ausführliche Erklärung
Die Heizungsförderung setzt sich aus einer einheitlichen Grundförderung und mehreren aufeinander aufbauenden Bonusförderungen zusammen: Für selbstnutzende Eigentümer kommt neben der Grundförderung ein Einkommens-Bonus (bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter einer festgelegten Grenze) sowie ein Geschwindigkeits-Bonus für einen frühzeitigen Heizungstausch in Betracht. In der Summe kann die Förderung für selbstnutzende Eigentümer einen erheblichen Teil der förderfähigen Kosten abdecken, gedeckelt auf einen förderfähigen Höchstbetrag je Wohneinheit. Vermieter erhalten die Grundförderung, jedoch ohne den einkommensabhängigen Bonus.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden; der Antrag muss grundsätzlich vor Beauftragung der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung ist eng mit den Vorgaben des § 71 GEG verknüpft, wonach neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen – förderfähige Anlagen erfüllen diese Vorgabe in der Regel automatisch. Für Makler ist die Kenntnis der Förderkulisse relevant, um Verkäufern und Käufern realistische Modernisierungskosten und Wertsteigerungspotenziale aufzuzeigen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Eigentümerin tauscht ihre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe aus. Da sie das Haus selbst bewohnt und ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt, kombiniert sie Grundförderung und Einkommens-Bonus und erhält so einen deutlich höheren Zuschuss als ein Vermieter für dieselbe Maßnahme.
Rechtsgrundlage
- § 71 GEG – Grundlage der 65-Prozent-Erneuerbare-Anforderung, an die die Förderfähigkeit anknüpft.
- Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), verwaltet über KfW und BAFA (keine formelle Gesetzesnorm, sondern Förderrichtlinie des Bundes).