BEG-Förderung
Auch: Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen und energieeffizientes Bauen. Sie wird gemeinsam von BAFA und KfW verwaltet und umfasst Zuschüsse für Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungstausch und Energieberatung.
Ausführliche Erklärung
Die BEG gliedert sich organisatorisch in zwei Zuständigkeiten: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster), bestimmte Anlagentechnik außerhalb der Heizung sowie Heizungsoptimierung und Energieberatung, meist mit Zuschüssen im Bereich von 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die KfW ist über das Programm 458 für den Austausch von Wärmeerzeugern zuständig und gewährt dort eine Grundförderung von 30 Prozent zuzüglich möglicher Boni (Einkommens-Bonus, Geschwindigkeits-Bonus), sodass für selbstnutzende Eigentümer in Summe bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden können, gedeckelt auf einen Höchstbetrag je Wohneinheit.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist regelmäßig, dass die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen BEG-Förderrichtlinie erfüllt und der Förderantrag vor Beauftragung der ausführenden Firma gestellt wird. Für Makler ist die BEG-Förderung relevant, um bei Bestandsimmobilien realistische Modernisierungskosten nach Abzug möglicher Förderung darzustellen und Kaufinteressenten über Sanierungsanreize zu informieren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer erwirbt ein unsaniertes Einfamilienhaus und plant Dämmung der Fassade sowie den Einbau einer Wärmepumpe. Für die Dämmung beantragt er beim BAFA einen Zuschuss aus der BEG-Einzelmaßnahmenförderung, für die Wärmepumpe nutzt er das KfW-Programm 458 mit Grundförderung und Geschwindigkeits-Bonus.
Rechtsgrundlage
Keine förmliche Gesetzesnorm; die BEG-Förderung beruht auf den jährlich angepassten Förderrichtlinien des Bundes, verwaltet über BAFA und KfW.