BEG Wohngebäude

Auch: BEG WG

BEG Wohngebäude (BEG WG) ist der Förderzweig der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der die energetische Komplettsanierung eines Wohngebäudes zu einem definierten Effizienzhaus-Standard sowie den Neubau energieeffizienter Wohngebäude über zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss unterstützt.

Ausführliche Erklärung

Im Unterschied zu BEG Einzelmaßnahmen (EM), das punktuelle Maßnahmen fördert, verlangt BEG WG eine ganzheitliche Betrachtung: Das Gebäude wird auf einen bestimmten Effizienzhaus-Standard (z. B. Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder "Effizienzhaus Denkmal" bei Baudenkmälern) saniert oder neu errichtet, was in der Regel eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten voraussetzt.

Für die Maklerpraxis relevante Eckpunkte:

  • Förderart: Zinsgünstiger Kredit über die KfW (z. B. Kredit 261 für Sanierung zum Effizienzhaus, 297/298 für klimafreundlichen Neubau), kombiniert mit einem Tilgungszuschuss, der einen Teil des Kredits nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Fördervolumen: Für die Sanierung zum Effizienzhaus stehen bis zu 150.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit zur Verfügung, der Tilgungszuschuss liegt je nach erreichtem Standard und Bonuskombination zwischen 5 % und 45 % – bei maximaler Förderquote von 45 % entspricht das bis zu 67.500 Euro Zuschussäquivalent pro Wohneinheit.
  • Boni: Zusätzliche Fördersätze sind möglich durch den Worst-Performing-Building-Bonus (Sanierung eines besonders ineffizienten Gebäudes), den Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro sowie serielle Sanierungsverfahren.
  • Effizienzhaus-Stufen: Je niedriger die Zahl (z. B. Effizienzhaus 40 statt 85), desto geringer der Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem GEG-Referenzgebäude und desto höher tendenziell die Förderung.
  • Praxisrelevanz: Für Makler ist BEG WG bei der Beratung von Käufern sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien und bei der Vermarktung neu errichteter Effizienzhäuser zentral – der erreichte oder angestrebte Effizienzhaus-Standard ist ein wichtiges Verkaufs- und Finanzierungsargument, da er sowohl die Förderfähigkeit als auch die laufenden Nebenkosten beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie kauft ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren und saniert es mit Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten zum Effizienzhaus 70. Über BEG WG erhält sie einen KfW-Kredit über 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 20 %, also 30.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Rechtsgrundlage

Grundlage ist die jeweils aktuelle BEG-Förderrichtlinie Wohngebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Verbindung mit den Anforderungen des GEG an Effizienzhaus-Standards. Fördersätze, Kreditbeträge und Bonusregelungen werden regelmäßig angepasst; maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinienfassung.

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