Fördermittelberatung

Auch: Förderberatung (Wohneigentum) · Fördermittelcheck · KfW-Förderberatung

Bei der Fördermittelberatung wird geprüft, welche staatlichen Förderprogramme – vor allem der KfW, aber auch Landes- und Kommunalprogramme – für den Kauf, Bau oder die Sanierung einer Immobilie infrage kommen. Ziel ist es, zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse zu identifizieren und in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist Fördermittelberatung ein wichtiger Mehrwert-Baustein im Beratungsgespräch, auch wenn die eigentliche Antragstellung meist über die finanzierende Bank oder einen Energieberater läuft. Ein Makler sollte zumindest die wichtigsten Programme kennen, um Käufer gezielt an die passenden Ansprechpartner zu verweisen:

  • Neubau/Ersterwerb: KfW-Wohneigentumsprogramm (124), Klimafreundlicher Neubau (297/298), Wohneigentum für Familien (300).
  • Bestandsimmobilien/Sanierung: Wohngebäude-Kredit (261/262) mit Tilgungszuschuss, Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Länder- und Kommunalprogramme: viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche, oft mit KfW-Mitteln kombinierbare Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen, etwa für Familien oder energetische Maßnahmen – regional sehr unterschiedlich.

Wesentliche Praxisregeln, die der Makler kennen sollte: KfW-Förderkredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler ("Durchleitungsprinzip"). Der Antrag muss in aller Regel vor Beginn des Vorhabens (Kaufvertragsabschluss bzw. Baubeginn) gestellt werden – eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen. Viele Programme sind zudem an energetische Standards (Effizienzhausstufen), Einkommensgrenzen (z. B. bei Programm 300) oder Nachweise (z. B. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, QNG) gekoppelt. Die Konditionen und Fördersätze ändern sich regelmäßig, teils mehrmals jährlich – der Makler sollte daher stets auf die tagesaktuellen KfW-Konditionen und Merkblätter verweisen, statt Zahlen aus dem Gedächtnis zuzusagen.

Für den Makler bedeutet das: Fördermittelberatung im engeren, rechtlich relevanten Sinn (mit konkreter Produkt- oder Konditionsempfehlung) ist erlaubnispflichtige Finanzierungsberatung (§ 34i GewO). Ohne eigene Erlaubnis sollte sich der Makler auf einen allgemeinen Hinweis auf bestehende Programme beschränken und an einen Finanzierungsvermittler oder die Hausbank verweisen.

Beispiel aus der Praxis

Eine junge Familie mit zwei Kindern plant den Neubau eines Effizienzhauses. Der Makler weist im Beratungsgespräch darauf hin, dass neben dem regulären Bankdarlehen das Programm "Wohneigentum für Familien" (KfW 300) infrage kommen könnte, und vermittelt den Kontakt zu einem Finanzierungsberater, der die Einkommensgrenzen prüft und den Antrag vor Baubeginn stellt.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für die Beratung selbst. Die einzelnen Förderprogramme beruhen auf den jeweiligen KfW-Merkblättern und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Richtlinien); erbringt der Makler konkrete Finanzierungsberatung, gelten § 34i GewO und die ImmVermV.

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