Effizienzhausstandard
Auch: EH40 · EH55 · EH70 · KfW-Effizienzhaus
Der Effizienzhausstandard beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude ist. Je niedriger die Zahl (z. B. Effizienzhaus 40 statt 70), desto geringer der Energiebedarf und desto höher fällt die staatliche KfW-Förderung aus.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist der Effizienzhausstandard bei Neubauten und größeren Sanierungen ein zentrales Verkaufs- und Beratungsargument, weil er unmittelbar über Fördermöglichkeiten und laufende Nebenkosten entscheidet:
- Bedeutung der Kennzahl: Effizienzhaus 40 bedeutet, dass das Gebäude nur 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzneubaus nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt. Effizienzhaus 55 bzw. 70 entsprechend 55 % bzw. 70 %. Aktuell gängige Stufen sind EH 40, EH 55, EH 70 und EH 85 sowie das "Effizienzhaus Denkmal" für Bestandsgebäude.
- Fördervoraussetzung: Die KfW-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) knüpft an diese Stufen an. Je niedriger die Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss – z. B. bis zu 20–25 % beim Effizienzhaus 40 (mit Zusatzklasse "Erneuerbare Energien"/"Nachhaltigkeit"), abnehmend bei EH 55 und EH 70.
- Nachweis: Die Einhaltung des Standards muss durch einen Energieeffizienz-Experten (Liste der Deutschen Energie-Agentur, dena) bestätigt werden; dieser begleitet Planung, Bauausführung und Abnahme.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Neubauprojekten und Bauträgerobjekten ist der Effizienzhausstandard ein wichtiges Verkaufsargument gegenüber Käufern, da er sowohl die Förderfähigkeit als auch die künftigen Energiekosten und den Wiederverkaufswert beeinflusst. Beim Verkauf von Bestandsimmobilien ist er dagegen meist nur bei umfassend sanierten Objekten relevant.
- Dynamik der Förderprogramme: Die konkreten Zuschusshöhen und Fördervoraussetzungen ändern sich regelmäßig; Makler sollten Käufer stets auf die aktuellen KfW-Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung verweisen, statt pauschale Prozentsätze zu versprechen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger bewirbt ein Neubauprojekt als "Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse". Käufer können dadurch einen KfW-Förderkredit mit besonders hohem Tilgungszuschuss beantragen. Der Makler weist im Verkaufsgespräch darauf hin, dass der Fördernachweis durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erfolgen muss und der Antrag vor Vertragsunterzeichnung über die Hausbank zu stellen ist.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude und die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten.
- BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – regelt die Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhen je Effizienzhausstufe.