Sanierungsfahrplan

Auch: Individueller Sanierungsfahrplan · iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zertifizierten Energieberater erstelltes, gebäudespezifisches Konzept. Er zeigt in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten, wie eine Immobilie energetisch modernisiert werden kann, um Energiebedarf und CO₂-Ausstoß spürbar zu senken.

Ausführliche Erklärung

Anders als eine punktuelle Einzelmaßnahme (z. B. nur neue Fenster) betrachtet der Sanierungsfahrplan das gesamte Gebäude als System und plant eine „Schritt-für-Schritt-Sanierung" über mehrere Jahre. Er enthält üblicherweise eine Bestandsaufnahme (energetischer Ist-Zustand, Bauteile, Anlagentechnik), mehrere aufeinander abgestimmte Sanierungspakete mit Kosten- und Einsparschätzung sowie eine Zielperspektive in Richtung Effizienzhausniveau.

Der iSFP darf nur von Energieberatern erstellt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt und für die Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" zugelassen sind. Die Erstellung wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) bezuschusst; wird im Anschluss eine im iSFP vorgesehene Maßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus auf die Fördersumme gewährt werden.

Für Makler ist der Sanierungsfahrplan relevant, weil er Verkäufern und Käufern eine belastbare, realistische Roadmap liefert – gerade bei älteren Bestandsimmobilien, für die ohnehin eine energetische Modernisierung ansteht (z. B. wegen der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes). Ein vorliegender iSFP kann im Verkaufsprozess als werterhaltendes Argument dienen und Unsicherheiten über künftige Sanierungskosten reduzieren.

Beispiel aus der Praxis

Für ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren erstellt ein Energieberater einen Sanierungsfahrplan mit drei Paketen: zunächst Dach- und Kellerdeckendämmung, danach Fenstertausch und Fassadendämmung, zuletzt Heizungstausch auf eine Wärmepumpe. Der Eigentümer erhält einen Zuschuss zum Beratungshonorar und plant die Umsetzung über mehrere Jahre entlang dieses Fahrplans.

Rechtsgrundlage

Der Sanierungsfahrplan ist keine bauordnungsrechtliche Pflicht, sondern ein Förderinstrument. Grundlage ist die Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA, die Inhalt, Anforderungen an den Berater und Förderhöhe regelt. Keine eigenständige gesetzliche Sanierungspflicht wird dadurch begründet; diese kann sich ggf. aus anderen Vorschriften (z. B. Gebäudeenergiegesetz) ergeben.

Verwandte Begriffe