Förderung selbstgenutztes Wohneigentum

Auch: Wohneigentumsförderung · Förderung Eigenheim

Unter "Förderung selbstgenutztes Wohneigentum" fasst man die verschiedenen staatlichen Instrumente zusammen, mit denen der Erwerb, Neubau oder die energetische Sanierung einer selbst bewohnten Immobilie unterstützt wird – von zinsvergünstigten Förderdarlehen über Zuschüsse bis zur steuerlich geförderten Altersvorsorge in Form von Wohn-Riester.

Ausführliche Erklärung

Deutschland kennt kein einzelnes "Eigenheimförderungsgesetz", sondern ein Bündel unterschiedlicher, teils bundes-, teils landesrechtlicher Förderinstrumente, die sich in Zweck, Anspruchsvoraussetzungen und Förderform unterscheiden. Zu den wichtigsten Bausteinen zählen:

  • Zinsgünstige Förderkredite: Über die KfW werden regelmäßig Kreditprogramme für den Ersterwerb oder Neubau selbst genutzten Wohneigentums angeboten, häufig einkommensabhängig gestaffelt und mit besonderen Konditionen für energieeffizientes Bauen kombiniert. Die konkreten Programme, Zinssätze und Einkommensgrenzen ändern sich regelmäßig und sollten im Einzelfall aktuell bei der KfW geprüft werden.
  • Wohn-Riester (Eigenheimrente): Ermöglicht es, im Rahmen eines zertifizierten Riester-Vertrags angespartes und staatlich gefördertes Kapital für den Erwerb, Bau oder die alters- bzw. barrierereduzierende Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sowie zur Tilgung entsprechender Darlehen einzusetzen.
  • Landesförderprogramme: Viele Bundesländer bieten ergänzend eigene Förderdarlehen oder Zuschüsse für den Ersterwerb von Wohneigentum an, insbesondere für Familien mit Kindern; Ausgestaltung und Fördervolumen variieren stark je nach Bundesland.
  • Steuerliche Erleichterungen: In einzelnen Bundesländern bestehen zudem ermäßigte Grunderwerbsteuersätze oder Freibeträge für den Ersterwerb durch Familien; auch dies ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt.
  • Ausgelaufene Programme: Frühere bundesweite Förderungen wie das Baukindergeld sind zwischenzeitlich ausgelaufen; wer sich mit Bestandsfällen befasst, sollte prüfen, ob und in welchem Umfang bereits bewilligte Förderungen noch fortlaufend ausgezahlt werden.

Für Makler und Berater ist die Wohneigentumsförderung vor allem bei der Finanzierungsberatung von Erstkäufern relevant: Die Kombination mehrerer Förderbausteine (KfW-Darlehen, Landesprogramm, ggf. Wohn-Riester) kann die notwendige Eigenkapitalquote senken und die Finanzierbarkeit eines Kaufs erst ermöglichen. Da sich Programme, Fördersummen und Voraussetzungen häufig ändern, empfiehlt sich stets eine aktuelle Prüfung bei KfW, Landesförderbank und Riester-Anbieter.

Beispiel aus der Praxis

Eine junge Familie kombiniert beim Kauf einer Eigentumswohnung ein zinsgünstiges KfW-Darlehen für den Ersterwerb mit einem bestehenden Wohn-Riester-Vertrag der Mutter, aus dem sie einen Teil des Kapitals für die Finanzierung entnimmt. Zusätzlich prüft sie, ob im jeweiligen Bundesland ein ermäßigter Grunderwerbsteuersatz für Familien in Betracht kommt.

Rechtsgrundlage

Kein einheitliches Gesetz. Die einzelnen Förderbausteine beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (u. a. dem Eigenheimrentengesetz für Wohn-Riester, den KfW-Förderrichtlinien sowie landesrechtlichen Förder- und Steuervorschriften) und unterliegen häufigen Anpassungen; im Einzelfall sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen zu prüfen.

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