Fortführungsvermessung

Auch: Katasterfortführungsvermessung · Teilungsvermessung

Die Fortführungsvermessung ist die amtliche Vermessung eines Grundstücks, die nötig wird, wenn sich dessen tatsächliche Grenzen oder Aufteilung ändern – etwa bei einer Grundstücksteilung, einem Neubau nahe der Grenze oder einer Grenzbereinigung. Sie sorgt dafür, dass das Liegenschaftskataster (und darauf aufbauend das Grundbuch) den realen Zustand korrekt abbildet.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Fortführungsvermessung besonders bei Grundstücksteilungen relevant, etwa wenn ein großes Grundstück in mehrere Baugrundstücke aufgeteilt oder ein Teilstück verkauft werden soll:

  • Auslöser: Typische Anlässe sind die Teilung eines Grundstücks zum separaten Verkauf einzelner Parzellen, die Vereinigung mehrerer Flurstücke zu einem Grundstück, Grenzänderungen durch Grenzeinigung oder die Feststellung von Gebäudegrundrissen nach Neubau.
  • Ablauf: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das staatliche Katasteramt führt die Vermessung vor Ort durch, legt die neuen Grenzpunkte fest (oft durch Grenzsteine oder Grenzmarken) und erstellt einen Fortführungsriss bzw. eine Teilungskarte. Die Ergebnisse werden anschließend in das Liegenschaftskataster (ALKIS) übernommen und neue Flurstücksnummern vergeben.
  • Zeitlicher Ablauf beim Grundstücksverkauf: Soll nur ein Teil eines Grundstücks verkauft werden, muss die Fortführungsvermessung meist vor der Beurkundung abgeschlossen sein oder zumindest beauftragt werden, da der Notar für die Auflassung ein eindeutig abgegrenztes, im Kataster erfasstes Flurstück benötigt. In der Praxis wird oft mit einem vorläufigen Aufteilungsplan beurkundet und die endgültige Fortführungsvermessung als aufschiebende Bedingung bzw. nachträgliche Grundbuchberichtigung vereinbart.
  • Kosten und Dauer: Die Kosten trägt üblicherweise der Auftraggeber (meist Verkäufer oder Käufer je nach vertraglicher Vereinbarung); die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung des Vermessungsbüros und Komplexität mehrere Wochen bis Monate betragen – ein wichtiger Faktor für die Zeitplanung beim Verkauf von Teilflächen.
  • Grundbuchrelevanz: Erst nach Abschluss der Fortführungsvermessung und Zuteilung der neuen Flurstücksnummer kann das Grundbuchamt das neu entstandene Grundstück als eigenes Grundbuchblatt bzw. eigene Nummer im Bestandsverzeichnis führen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer möchte von seinem 1.200 m² großen Baugrundstück eine 500 m² große Teilfläche für ein zweites Einfamilienhaus verkaufen. Vor der notariellen Beurkundung beauftragt er einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Fortführungsvermessung, damit die neue Teilfläche als eigenständiges Flurstück im Kataster erfasst und anschließend im Grundbuch als separates Grundstück eingetragen werden kann.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundeseinheitliche Norm; die Fortführungsvermessung richtet sich nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer sowie berufsrechtlichen Vorschriften für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-Gesetze der Länder).

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