Flurkarte

Auch: Liegenschaftskarte · Katasterkarte

Die Flurkarte (heute meist als Liegenschaftskarte bezeichnet) ist die amtliche zeichnerische Darstellung aller Flurstücke eines Gebiets mit ihren Grenzen, Nummern, Gebäudegrundrissen und Nutzungsarten. Sie ist neben dem Grundbuch die zweite tragende Säule des deutschen Grundstücksinformationssystems.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Flurkarte ein unverzichtbares Arbeitsdokument, da sie – anders als das Grundbuch, das nur Rechte beschreibt – die tatsächliche geometrische Lage und Größe eines Grundstücks zeigt:

  • Inhalt: Die Flurkarte zeigt Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäudeumrisse, teilweise Nutzungsarten (Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche etc.) sowie angrenzende öffentliche Flächen (Straßen, Wege, Gewässer).
  • Bezug zum Grundbuch: Während das Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse (Eigentümer, Belastungen) dokumentiert, liefert die Flurkarte die geometrisch-räumliche Information. Beide Register müssen inhaltlich übereinstimmen; Abweichungen (z. B. nach einer Teilung ohne Grundbuchberichtigung) werden im Rahmen von Fortführungsvermessungen bereinigt.
  • Beschaffung: Die Flurkarte bzw. der aktuelle Kartenauszug kann bei den Vermessungs- und Katasterämtern der Länder oder zunehmend online über kommunale Geoportale kostenpflichtig angefordert werden. Für Exposés und Objektunterlagen ist ein aktueller Katasterauszug oft sinnvoll, um Grundstücksform, -größe und Erschließungssituation nachzuweisen.
  • Praxisrelevanz: Bei unklaren Grenzverläufen, Grenzstreitigkeiten oder Bauvorhaben nahe der Grundstücksgrenze ist die Flurkarte die erste Referenzquelle. Für rechtsverbindliche Grenzfeststellungen vor Ort ist jedoch eine Grenzvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Katasteramt erforderlich, da die Flurkarte allein keine bindende Grenzfeststellung ersetzt.
  • Digitalisierung: Die klassische "Flurkarte" wird zunehmend durch das digitale ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgelöst, das dieselben Informationen digital und laufend aktualisiert bereithält.

Beispiel aus der Praxis

Vor dem Verkauf eines Grundstücks lässt der Makler beim Katasteramt einen aktuellen Flurkartenauszug anfordern, um im Exposé die genaue Grundstücksform und -größe darzustellen sowie mögliche Grenzunklarheiten zu einem angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstück zu prüfen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundeseinheitliche Norm; Führung und Fortführung der Flurkarte/Liegenschaftskarte richten sich nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer sowie den bundesweit abgestimmten AdV-Standards (ALKIS).

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