Freisitz

Auch: Sitzplatz im Freien

Als Freisitz bezeichnet man eine ungeschützte, nicht überdachte Sitzgelegenheit im Freien – etwa eine gepflasterte oder befestigte Fläche im Garten –, die zum Verweilen im Außenbereich dient, ohne die baulichen Merkmale einer Terrasse oder eines Balkons zu erfüllen.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff wird in Exposés und Grundrissbeschreibungen häufig als allgemeiner Sammelbegriff verwendet, wenn eine klare Zuordnung zu Terrasse, Balkon oder Loggia nicht eindeutig möglich oder nicht baulich abgegrenzt ist:

  • Abgrenzung: Anders als eine Terrasse ist ein Freisitz oft nicht fest gepflastert oder baulich definiert abgegrenzt, sondern eine informelle Fläche (z. B. Kiesplatz, Holzdeck ohne feste Einfassung) im Garten.
  • Wohnflächenberechnung: Ein reiner Freisitz ohne bauliche Abgrenzung zählt in der Regel nicht zur Wohn- oder Nutzfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), anders als eine überdachte, baulich integrierte Terrasse.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Objektbeschreibung sollte klar unterschieden werden, ob es sich um einen einfachen Freisitz (z. B. Sitzecke im Garten) oder eine werterhöhende bauliche Terrasse/Loggia handelt, da dies Erwartungen von Käufern und Mietern prägt.
  • Gestaltungsspielraum: Ein Freisitz lässt sich vergleichsweise unkompliziert nachträglich anlegen oder verändern, ohne dass baurechtliche Genehmigungen erforderlich sind – im Gegensatz zu überdachten Anbauten.

Beispiel aus der Praxis

Im Exposé eines Reihenhauses wird der gepflasterte Sitzplatz hinter dem Haus als "sonniger Freisitz im Garten" beschrieben, um ihn von der überdachten Terrasse an der Hausfront zu unterscheiden.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage.

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