Fruchtkörperbildung Schwamm
Auch: Schwammfruchtkörper · Fruchtkörper des Echten Hausschwamms
Die Fruchtkörperbildung ist das sichtbare Fortpflanzungsstadium eines Hausschwamms, meist des gefürchteten Echten Hausschwamms (Serpula lacrymans). Der Fruchtkörper erscheint als flächige, konsolen- oder tellerförmige Wucherung mit rostbrauner Sporenfläche und zeigt einen bereits weit fortgeschrittenen, oft massiven Befall der Holzsubstanz an.
Ausführliche Erklärung
Für die Maklerpraxis ist die Fruchtkörperbildung ein Alarmsignal ersten Ranges, da sie erst auftritt, wenn der Pilz bereits ein ausgedehntes Myzelgeflecht gebildet und tragende Holzbauteile geschädigt hat:
- Erscheinungsbild: Anfangs weißlich-wattige Myzelbildung ("Watteschwamm"), später charakteristische grau-braune, strangartige Rhizomorphen, schließlich der eigentliche Fruchtkörper – eine flächige, oft handtellergroße bis meterlange Kruste mit wellig-poriger, rostbrauner Oberfläche, die massenhaft Sporen freisetzt.
- Bedingungen: Der Echte Hausschwamm benötigt keine ständige Durchfeuchtung wie andere Pilze, sondern kann auch trockenere, aber schlecht belüftete Bereiche befallen (z. B. verdeckte Balkenköpfe, Kellerdecken, Zwischenböden) und Feuchtigkeit selbst über Rhizomorphen transportieren – dadurch kann er sich auch durch Mauerwerk hindurch ausbreiten und weit entfernte Bauteile befallen.
- Schadensausmaß: Befallenes Holz verliert an Festigkeit (Braunfäule, würfelförmiger Zerfall), was bei tragenden Balken zur Einsturzgefahr führen kann. Der Befall bleibt oft lange verdeckt (unter Fußböden, hinter Verkleidungen) und wird erst durch den auffälligen Fruchtkörper oder durch Substanzverlust entdeckt.
- Praxisrelevanz für Makler: Fund eines Fruchtkörpers ist ein gravierender, offenbarungspflichtiger Mangel. Es ist umgehend ein Sachverständiger für Holzschutz/Schwammsanierung hinzuzuziehen, der Befallsgrenzen feststellt (oft mittels Bohrkernuntersuchung, da der Pilz auch unsichtbar im Mauerwerk weiterwächst). Die Sanierung ist aufwendig und teuer (Entfernung befallener Bauteile, Abtrag angrenzenden Mauerwerks, chemische und bauliche Sanierung nach DIN 68800).
- Meldepflicht/Bekämpfung: Anders als früher besteht keine bundesweit einheitliche gesetzliche Meldepflicht mehr; die fachgerechte Sanierung richtet sich nach DIN 68800 (Holzschutz).
Beispiel aus der Praxis
Beim Ausbau eines Kellerraums entdeckt der Handwerker hinter einer Holzverkleidung eine großflächige, rostbraune, tellerförmige Wucherung. Die anschließende gutachterliche Untersuchung bestätigt Echten Hausschwamm mit Befall mehrerer tragender Balken; eine umfassende Sanierung wird erforderlich.