Injektionsverfahren Horizontalsperre
Auch: Mauerwerksinjektion · chemische Horizontalsperre
Beim Injektionsverfahren wird eine nachträgliche Horizontalsperre hergestellt, indem wasserabweisende oder porenverengende Chemikalien (z. B. Silan-/Siloxan-Cremes, Silikonharze) über eine Reihe von Bohrlöchern in das Mauerwerk eingebracht werden. Die Mittel verteilen sich in den Kapillaren und unterbinden den weiteren Feuchtetransport von unten nach oben.
Ausführliche Erklärung
Das Injektionsverfahren ist eines der gängigsten Verfahren zur nachträglichen Feuchtigkeitssanierung bei Bestandsgebäuden ohne funktionsfähige Horizontalsperre, da es im Vergleich zu mechanischen Verfahren (Mauersägeverfahren, Blecheinschub) weniger baulichen Eingriff erfordert:
- Verfahrensablauf: In einer durchgehenden Bohrlochreihe (schräg oder waagerecht, im Abstand von meist 10–12,5 cm) im unteren Mauerwerksbereich werden Löcher gebohrt, in die ein Injektionsmittel unter Druck (drucklos, Niederdruck oder Hochdruck) eingebracht wird. Das Mittel diffundiert in die Kapillarporen und bildet dort eine wasserabweisende Sperrschicht.
- Wirkstoffe: Häufig verwendet werden Cremes und Gele auf Silan-/Siloxan-Basis (heute Standard, da leicht applizierbar und wenig lösemittelbelastet), daneben Silikonharze und Paraffinemulsionen; ältere Verfahren nutzten teils wasserglasbasierte Verkieselungen.
- Voraussetzungen für den Erfolg: Das Verfahren funktioniert nur zuverlässig, wenn das Mauerwerk eine ausreichend gleichmäßige Porenstruktur hat und nicht zu stark durchfeuchtet oder versalzen ist – bei stark geschädigtem oder stark salzbelastetem Mauerwerk kann die Wirksamkeit eingeschränkt sein, weshalb häufig eine vorherige Trocknungs- bzw. Sanierputzmaßnahme empfohlen wird.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Bestandsimmobilien mit dokumentierter Injektionssanierung sollte nach dem verwendeten Verfahren, dem Ausführungsjahr und einer eventuellen Garantie/Gewährleistung des Fachbetriebs gefragt werden. Da die Wirksamkeit nicht immer hundertprozentig und dauerhaft ist, kann ein Wiederauftreten von Feuchteproblemen nach einigen Jahren vorkommen und sollte bei der Objektbewertung berücksichtigt werden.
- Abgrenzung: Im Unterschied zu mechanischen Verfahren wird beim Injektionsverfahren keine durchgehende physische Sperrbahn eingebaut, sondern eine chemisch wirksame, poröse Sperrzone erzeugt – dies ist bei der fachlichen Beurteilung der Nachhaltigkeit der Maßnahme relevant.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Altbau wurde vor 15 Jahren eine nachträgliche Horizontalsperre im Injektionsverfahren mit Silikonharz eingebracht. Der Verkäufer legt dem Makler die Rechnung und ein Sanierungsprotokoll des Fachbetriebs vor. Da im Keller aktuell keine Feuchtezeichen erkennbar sind, wird die Maßnahme als wirksam eingestuft.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Fachliche Ausführungsstandards ergeben sich aus DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen; die frühere DIN 18195 ist seit 2017 nur noch eine Begriffsnorm) sowie einschlägigen WTA-Merkblättern zur nachträglichen Mauerwerksabdichtung; unzureichend ausgeführte Injektionsmaßnahmen können bei Verkauf einen Sachmangel nach § 434 BGB begründen.