Gas-Kombitherme

Auch: Kombitherme · Kombigerät · Kombiheizgerät

Eine Gas-Kombitherme ist ein einzelnes, meist wandhängendes Gasheizgerät, das sowohl die Heizungsanlage versorgt als auch das Trinkwarmwasser bereitet – im Unterschied zu getrennten Geräten für Heizung und Warmwasser. Sie ist besonders platzsparend und in Wohnungen sowie kleineren Wohngebäuden weit verbreitet.

Ausführliche Erklärung

Die Kombitherme ist eine der häufigsten Heizlösungen in deutschen Bestandswohnungen, insbesondere bei Gasetagenheizungen:

  • Funktionsweise: Im Heizbetrieb versorgt die Therme den Heizkreislauf, im Zapfbetrieb schaltet sie automatisch auf Warmwasserbereitung um und erhitzt das durchfließende Trinkwasser im Durchlaufprinzip (keine oder nur kleine Speicherkapazität). Bei gleichzeitigem Bedarf hat die Warmwasserbereitung in der Regel Vorrang vor der Heizfunktion.
  • Bauarten: Häufig als Brennwertgerät ausgeführt (siehe Gas-Brennwertkessel), das die Abgaswärme zusätzlich nutzt. Reine Durchlaufkombithermen ohne Pufferspeicher können bei hohem gleichzeitigem Warmwasserbedarf (z. B. zwei Duschen parallel) an ihre Kapazitätsgrenze stoßen; hier helfen Geräte mit kleinem internen Speicher oder externe Pufferspeicher.
  • Praxisrelevanz: Kombithermen sind typisch für Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, bei denen jede Wohnung ihr eigenes Gerät besitzt. Das bedeutet für Mieter direkte Gasabrechnung über den eigenen Zähler statt zentraler Heizkostenabrechnung, für den Makler ist dies bei der Objektbeschreibung und der Nebenkostenkalkulation zu berücksichtigen.
  • Alter und Zustand: Die Lebensdauer liegt bei etwa 15–20 Jahren; Alter und Wartungszustand sind bei der Objektbewertung wichtige Prüfpunkte, ebenso die Frage, ob ein Austausch angesichts der GEG-Vorgaben (65-Prozent-Erneuerbare-Regel bei Neuinstallation) noch als reines Gasgerät möglich wäre.

Beispiel aus der Praxis

In einer vermieteten Altbauwohnung sorgt eine Gas-Kombitherme im Bad für Heizung und Warmwasser. Der Mieter zahlt Gas direkt über einen eigenen Zähler an den Versorger, eine zentrale Heizkostenabrechnung durch den Vermieter entfällt. Beim Verkauf weist der Makler auf das Baujahr der Therme (2011) und den bevorstehenden Wartungsintervall hin.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Anforderungen an Effizienz und erneuerbare Energien bei Austausch bzw. Neuinstallation.
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Anforderungen an die Trinkwassererwärmung und -hygiene.
  • 1. BImSchV – Emissionsgrenzwerte und Prüfpflichten für Gasfeuerungsanlagen.

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