Gauben
Auch: Dachgauben
Gauben sind Aufbauten in der Dachfläche mit stehendem Fenster, die zusätzliche Kopffreiheit und Tageslicht für ein Dachgeschoss schaffen. Der Begriff wird meist im Plural verwendet, wenn ein Gebäude über mehrere solcher Dachaufbauten verfügt bzw. wenn es allgemein um diese Bauteilgruppe geht (Einzelbeschreibung siehe Dachgaube).
Ausführliche Erklärung
Für die Maklerpraxis sind Gauben vor allem im Hinblick auf Wohnflächengewinn, Genehmigungspflicht und Gestaltung relevant.
- Formenvielfalt: Schleppgaube, Satteldachgaube (Giebelgaube), Walmdachgaube, Spitzgaube und Trapez-/Flachdachgaube unterscheiden sich in Dachform und optischer Wirkung der einzelnen Gaube (Details siehe Dachgaube).
- Wohnflächenwirkung: Gauben vergrößern die nach der Wohnflächenverordnung anrechenbare Fläche deutlich stärker als reine Dachflächenfenster, da sie den Bereich mit voller Stehhöhe erweitern – bei mehreren Gauben addiert sich dieser Effekt entsprechend.
- Genehmigung und Gestaltung: Der nachträgliche Einbau von Gauben verändert Kubatur und äußeres Erscheinungsbild eines Gebäudes und ist daher regelmäßig baugenehmigungspflichtig; Bebauungspläne bzw. örtliche Gestaltungssatzungen können zudem Anzahl, Breite und Form der Gauben je Dachfläche begrenzen, um ein einheitliches Ortsbild zu wahren.
- WEG-Praxis: Bei Eigentumswohnungen ist der Einbau zusätzlicher Gauben eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG-Rechts und bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
- Praxisrelevanz für Makler: Anzahl und Zustand der Gauben sind bei Dachgeschosswohnungen ein wichtiges Wertkriterium; bei geplanten Dachgeschossausbauten lohnt sich ein früher Blick auf die zulässige Gaubenzahl gemäß Bebauungsplan.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mehrfamilienhaus erhält im Zuge eines Dachgeschossausbaus drei neue Schleppgauben zur Straßenseite. Die Gemeinde begrenzt laut Bebauungsplan die zulässige Gesamtbreite der Gauben je Dachfläche, was der Makler bei der Planung frühzeitig gegenüber dem Bauherrn kommuniziert.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen: Regeln Genehmigungspflicht und Abstandsflächen beim Einbau von Gauben.
- Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. Ortsgestaltungssatzungen können Anzahl, Größe und Gestaltung mehrerer Gauben je Dachfläche einschränken.
Verwandte Begriffe
Quelle: PropPedia – Das Immobilienlexikon · https://pedia.propshift.de/begriff/gauben/ · Rechtsstand 07/2026 ·
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