Grundbuchgebühr
Auch: Grundbuchkosten · Grundbuchamtsgebühr
Die Grundbuchgebühr ist die gesetzlich festgelegte Gebühr, die das Grundbuchamt für die Vornahme von Eintragungen erhebt – etwa für die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer, die Eintragung einer Grundschuld zur Baufinanzierung oder die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.
Ausführliche Erklärung
Die Grundbuchgebühr ist Teil der sogenannten Kaufnebenkosten und für Käufer bei der Finanzierungsplanung fest einzukalkulieren:
- Rechtsgrundlage: Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das seit August 2013 bundeseinheitlich sowohl Notar- als auch Gerichtsgebühren (einschließlich der Grundbuchgebühren) regelt. Maßgeblich ist der Geschäftswert, in der Regel der Kaufpreis der Immobilie bzw. der Nennbetrag der einzutragenden Grundschuld.
- Wesentliche Eintragungsvorgänge: Für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch fällt eine Gebühr nach dem Kostenverzeichnis zum GNotKG an; zusätzlich werden regelmäßig eigene Gebühren für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie für die Eintragung einer Grundschuld zur Absicherung des Finanzierungsdarlehens erhoben.
- Höhe im Verhältnis zu den Gesamtnebenkosten: In der Praxis liegen die reinen Grundbuchkosten bei etwa 0,5 % des Kaufpreises; zusammen mit den Notarkosten summieren sich die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt üblicherweise auf rund 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
- Doppelte Gebühr bei Finanzierung: Wird die Immobilie fremdfinanziert, entstehen zusätzliche Grundbuchgebühren für die Eintragung der finanzierenden Grundschuld – dies erhöht die Gesamtkosten gegenüber einem Barkäufer entsprechend.
- Praxisrelevanz für Makler: In der Nebenkostenberatung sollten Käufer über die separate Kostenposition der Grundbuchgebühren (neben Notarkosten und Grunderwerbsteuer) informiert werden, insbesondere im Fall einer fremdfinanzierten Grundschuldeintragung.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro und einer fremdfinanzierten Grundschuld über 300.000 Euro fallen neben der Eigentumsumschreibung auch Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld an – insgesamt belaufen sich die Grundbuchkosten in diesem Fall auf mehrere tausend Euro.
Rechtsgrundlage
- GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) – Bundeseinheitliche Regelung der Grundbuchgebühren anhand fester Gebührensätze in Abhängigkeit vom Geschäftswert.
Verwandte Begriffe
Quelle: PropPedia – Das Immobilienlexikon · https://pedia.propshift.de/begriff/grundbuchgebuehr/ · Rechtsstand 07/2026 ·
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