Notarkosten
Auch: Notargebühren · Beurkundungskosten
Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren für die Tätigkeit des Notars bei einem Immobiliengeschäft – von der Beratung über die Beurkundung des Kaufvertrags bis zur Abwicklung von Grundbucheintragungen. Sie sind bundesweit einheitlich geregelt und nicht verhandelbar.
Ausführliche Erklärung
Anders als die freie Maklerprovision sind Notarkosten in Deutschland streng gesetzlich reglementiert im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das seit August 2013 die frühere Kostenordnung (KostO) abgelöst hat. Die Gebühren richten sich nach festen Gebührensätzen (Zehntelsätzen) und dem Geschäftswert – meist dem Kaufpreis der Immobilie.
Für Makler relevante Praxispunkte:
- Höhe: In der Praxis liegen die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt zusammen bei etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises, wobei der Notaranteil davon rund 1 % bis 1,5 % ausmacht.
- Umfasste Leistungen: Die Kosten decken nicht nur die Beurkundung selbst ab, sondern auch die Vorbereitung des Vertragsentwurfs, die Einholung von Löschungsbewilligungen, die Beantragung der Auflassungsvormerkung, die Abwicklung der Kaufpreisfälligkeit und die Überwachung der Eigentumsumschreibung.
- Schuldner: Gesetzlich haften Käufer und Verkäufer gegenüber dem Notar grundsätzlich gesamtschuldnerisch für die Kosten (§ 30 i. V. m. § 32 GNotKG – Haftung der Urkundsbeteiligten bzw. mehrerer Kostenschuldner); vertraglich üblich und regelmäßig im Kaufvertrag festgelegt ist jedoch, dass der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten allein trägt.
- Bundeseinheitliche Gebührentabelle: Die Höhe der Gebühren richtet sich nach festen Tabellenwerten (Anlage 2 zum GNotKG) in Abhängigkeit vom Geschäftswert – anders als bei Rechtsanwaltshonoraren gibt es keinen Verhandlungsspielraum.
- Zusätzliche Kosten: Neben der eigentlichen Beurkundungsgebühr fallen regelmäßig weitere Gebühren an, etwa für die Auflassungsvormerkung, die Vollzugstätigkeit, die Betreuungstätigkeit (z. B. Überwachung der Kaufpreiszahlung) sowie ggf. für ein Notaranderkonto.
- Für den Makler ist eine realistische Nebenkostenaufstellung im Beratungsgespräch essenziell: Käufer sollten Notar- und Grundbuchkosten zusätzlich zur Grunderwerbsteuer und Maklerprovision fest in ihre Finanzierungsplanung einkalkulieren.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro belaufen sich die Notarkosten für Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Vollzug auf etwa 3.000 bis 4.000 Euro, zuzüglich der separaten Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung von rund 1.000 bis 1.500 Euro. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Käufer diese Kosten allein trägt.
Rechtsgrundlage
- GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) – Bundeseinheitliche, abschließende Regelung sämtlicher Notar- und Gerichtsgebühren einschließlich der Gebührentabellen (Anlage 2).