Kaufnebenkosten

Auch: Erwerbsnebenkosten · Nebenkosten beim Immobilienkauf

Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum reinen Kaufpreis anfallen. Dazu zählen vor allem Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerprovision. In Deutschland liegen sie je nach Bundesland üblicherweise zwischen etwa 9 % und 15 % des Kaufpreises.

Ausführliche Erklärung

Für die realistische Budgetplanung des Käufers gehört die korrekte Erläuterung der Kaufnebenkosten zu den Kernaufgaben des Maklers in der Käuferberatung. Die Hauptbestandteile:

  • Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises – meist der größte Einzelposten.
  • Notarkosten: Für Beurkundung des Kaufvertrags und Abwicklung (Grundbucheintragung, Auflassungsvormerkung) fallen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) üblicherweise rund 1,5 % des Kaufpreises an.
  • Grundbuchkosten: Für Eintragung der Auflassungsvormerkung und spätere Eigentumsumschreibung, meist rund 0,5 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: Bei Wohnimmobilien ist die Provision seit dem Provisionsteilungsgesetz grundsätzlich hälftig zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen (§ 656c BGB), regional unterschiedlich hoch.
  • Weitere Posten: Ggf. Kosten für Wertgutachten, Finanzierungsvermittlung oder Vermessung.

Wichtig für die Beratung: Kaufnebenkosten werden von finanzierenden Banken in der Regel nicht mitfinanziert und müssen daher aus Eigenkapital aufgebracht werden – ein häufiger Stolperstein bei der Finanzierungsplanung, den der Makler frühzeitig ansprechen sollte. Eine ausführliche Darstellung mit Beispielrechnung findet sich unter Erwerbsnebenkosten.

Beispiel aus der Praxis

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro fallen je nach Bundesland und Beteiligung eines Maklers zwischen rund 36.000 und 60.000 Euro Kaufnebenkosten an, die zusätzlich zum Kaufpreis aus Eigenkapital finanziert werden müssen.

Rechtsgrundlage

  • GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) – regelt Höhe und Erhebung der Grunderwerbsteuer, länderspezifische Steuersätze.
  • GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) – Grundlage für Notar- und Grundbuchgebühren.
  • § 652 BGB, § 656c BGB – Provisionsanspruch des Maklers und hälftige Teilung bei Wohnimmobilien.

Verwandte Begriffe