Grundstücksmarktbericht
Auch: Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses
Der Grundstücksmarktbericht ist eine regelmäßig erscheinende Veröffentlichung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die einen Überblick über das Geschehen auf dem regionalen Immobilienmarkt gibt: Wie viele Grundstücke, Häuser und Wohnungen wurden verkauft, zu welchen Preisen, und wie haben sich diese im Zeitverlauf entwickelt.
Ausführliche Erklärung
Grundlage des Grundstücksmarktberichts ist die Kaufpreissammlung, in der jeder notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag in Deutschland erfasst wird (die Notare sind verpflichtet, Vertragskopien an den zuständigen Gutachterausschuss zu übersenden). Aus dieser umfassenden Datenbasis leiten die Gutachterausschüsse jährlich statistisch abgesicherte Kennzahlen ab und veröffentlichen sie im Grundstücksmarktbericht, üblicherweise gegliedert nach Landkreisen, kreisfreien Städten oder – bei größeren Städten – auch nach Stadtteilen.
Typische Inhalte eines Grundstücksmarktberichts:
- Umsatzzahlen und Kaufpreissummen nach Teilmärkten (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Flächen).
- Bodenrichtwerte und deren Entwicklung im Zeitverlauf.
- Liegenschaftszinssätze für die verschiedenen Objektarten, benötigt im Ertragswertverfahren.
- Vergleichsfaktoren (Ertrags- und Gebäudefaktoren) für vereinfachte Wertermittlungen.
- Marktanpassungsfaktoren (Sachwertfaktoren) zur Anpassung von Sachwertermittlungen an das tatsächliche Marktniveau.
Für Makler ist der Grundstücksmarktbericht eine der wichtigsten frei verfügbaren Datenquellen zur Marktbeobachtung: Er liefert belastbare, amtliche Vergleichszahlen für Preisverhandlungen, Marktanalysen und die Plausibilisierung eigener Wertschätzungen – deutlich fundierter als reine Portalauswertungen von Angebotspreisen, da er auf tatsächlich vollzogenen Käufen basiert. In vielen Bundesländern sind die Berichte kostenlos online verfügbar, in manchen Regionen (z. B. Nordrhein-Westfalen) existiert zusätzlich ein landesweiter, zusammenfassender Bericht neben den kommunalen Einzelberichten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler bereitet die Preisempfehlung für ein Reihenhaus vor. Er zieht den aktuellen Grundstücksmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses heran und stellt fest, dass die durchschnittlichen Kaufpreise für vergleichbare Reihenhäuser in der Gemeinde im Vorjahr um 4 % gestiegen sind – eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit dem Verkäufer.
Rechtsgrundlage
- § 193 Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) – regelt die Aufgaben und Datengrundlagen der Gutachterausschüsse, aus denen der Grundstücksmarktbericht gespeist wird.
- § 196 BauGB – betrifft die Bodenrichtwerte, ein zentraler Bestandteil des Grundstücksmarktberichts.
- Konkrete Veröffentlichungspflichten und -formate regeln die Gutachterausschussverordnungen (GAVO) der einzelnen Bundesländer.