Hospiz

Auch: Sterbehospiz · Palliativhospiz

Ein Hospiz ist eine spezialisierte Einrichtung, in der unheilbar kranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase palliativmedizinisch, pflegerisch und psychosozial begleitet werden. Immobilienwirtschaftlich zählt es zu den Gesundheits- und Pflegeimmobilien mit besonderen baulichen und rechtlichen Anforderungen.

Ausführliche Erklärung

Hospize sind Teil des Systems der Palliativversorgung in Deutschland und unterscheiden sich baulich wie rechtlich deutlich von klassischen Pflegeheimen:

  • Stationäre Hospize verfügen typischerweise über 8 bis 16 Einzelzimmer mit Wohncharakter, häufig mit eigenem Bad, Balkon oder Zugang zum Garten, um eine möglichst häusliche und würdevolle Atmosphäre zu schaffen. Anders als Pflegeheime sind Hospize keine Dauerwohnform, sondern auf kurze Verweildauern (im Schnitt wenige Wochen) ausgelegt.
  • Finanzierung erfolgt größtenteils über die Kranken- und Pflegekassen (§ 39a SGB V) sowie einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil aus Spenden – ein Faktor, der Trägerschaft und Wirtschaftlichkeit von klassischen Pflegeimmobilien-Investments unterscheidet.
  • Bauliche Anforderungen: Da Hospize als Sonderbauten mit Publikums- und Pflegeverkehr gelten, sind erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und Fluchtwege zu beachten; zusätzlich prägen Aspekte wie Rückzugsräume für Angehörige, Abschiedsräume und ruhige Außenbereiche die Planung.
  • Träger sind meist gemeinnützige Vereine, Kirchen oder Wohlfahrtsverbände; für Immobilieninvestoren sind Hospize daher seltener als klassische Pflegeheim-Investments, treten aber zunehmend im Rahmen von Sozialimmobilien-Portfolios oder Erbbaurechtsmodellen auf.
  • Standortfaktoren: Ruhige Lage, Nähe zu einem Krankenhaus (viele Hospize sind räumlich oder organisatorisch an Kliniken angebunden) und gute Erreichbarkeit für Angehörige sind zentrale Kriterien bei der Standortwahl.

Von Hospizen zu unterscheiden sind ambulante Hospizdienste, die ohne eigene Immobilie in der häuslichen Umgebung der Patienten tätig sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein gemeinnütziger Trägerverein errichtet in ruhiger Stadtrandlage, in Sichtweite zum örtlichen Krankenhaus, ein Hospiz mit zwölf Einzelzimmern, jeweils mit Terrassenzugang zum Garten. Die Finanzierung erfolgt zu 95 Prozent über Kranken- und Pflegekassen, der Rest wird durch Spenden gedeckt.

Rechtsgrundlage

  • § 39a SGB V – gesetzliche Grundlage der Finanzierung stationärer und ambulanter Hospizarbeit durch die Krankenkassen.
  • Landesheimgesetze / Wohn- und Teilhabegesetze der Länder – ordnungsrechtliche Anforderungen an den Betrieb.
  • Landesbauordnungen – Einstufung als Sonderbau mit erhöhten Brandschutz- und Barrierefreiheitsanforderungen.

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