Immobilien-GmbH

Auch: Grundstücks-GmbH

Eine Immobilien-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb, das Halten, die Verwaltung oder der Handel mit Immobilien ist. Sie wird sowohl von privaten Investoren zur Vermögensbündelung als auch von gewerblichen Bauträgern und Projektentwicklern genutzt.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff „Immobilien-GmbH" ist keine eigene Rechtsform, sondern beschreibt eine gewöhnliche GmbH nach dem GmbH-Gesetz, deren Geschäftszweck sich auf Immobilien konzentriert. In der Praxis lassen sich zwei Grundtypen unterscheiden:

  • Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH: Die Gesellschaft erwirbt und hält Immobilien primär zur Vermietung und Wertsteigerung, ohne gewerblichen Grundstückshandel zu betreiben. Sie wird häufig als steueroptimierte Haltestruktur für vermietete Bestandsimmobilien eingesetzt, weil auf Ebene der GmbH Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinne nur mit Körperschaft- und Gewerbesteuer (rund 15 bis 16 Prozent, je nach Hebesatz zuzüglich Solidaritätszuschlag) statt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet werden, solange die Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
  • Gewerbliche Immobilien-GmbH: Die Gesellschaft handelt aktiv mit Immobilien, entwickelt Projekte oder betreibt Bauträgergeschäft. Hier greift regelmäßig die volle Gewerbesteuerpflicht ohne Entlastungsmöglichkeit.

Für rein vermögensverwaltende Grundstücksunternehmen kann die Gewerbesteuerbelastung durch die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auf Antrag vollständig entfallen, sofern die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt – schädlich sind bereits geringfügige Nebentätigkeiten außerhalb des gesetzlich zugelassenen Katalogs. Neben der klassischen GmbH wird für Immobilienbestände häufig auch die GmbH & Co. KG genutzt, bei der die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Transparenz einer Personengesellschaft kombiniert wird; solche Gesellschaften sind mangels eigener gewerblicher Tätigkeit oft nur aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur als gewerblich geprägte Personengesellschaft einzustufen.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie bündelt mehrere vermietete Mehrfamilienhäuser in einer neu gegründeten Immobilien-GmbH. Die Mieteinnahmen unterliegen auf Ebene der GmbH der Körperschaft- und Gewerbesteuer; durch die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entfällt die Gewerbesteuer vollständig, solange die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet.

Rechtsgrundlage

  • GmbHG – Regelt Gründung, Organisation und Haftung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG – Ermöglicht reinen Grundstücksunternehmen die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags.

Verwandte Begriffe