Industrieimmobilie

Auch: Industriegebäude · Produktionsimmobilie

Eine Industrieimmobilie ist ein Gebäude oder Grundstück, das der industriellen Fertigung, Verarbeitung oder Lagerung von Gütern dient, häufig in Form von Produktionshallen, Werksgebäuden oder großflächigen Logistikzentren.

Ausführliche Erklärung

Planungsrechtlich sind Industrieimmobilien meist in Industriegebieten (§ 9 BauNVO) angesiedelt. Diese Baugebietstypen sind vorwiegend Betrieben vorbehalten, die aufgrund ihrer Emissionen – Lärm, Erschütterungen, Geruch oder sonstige Umwelteinwirkungen – in Gewerbegebieten (§ 8 BauNVO) oder Mischgebieten unzulässig wären. Zulässig sind hier insbesondere Gewerbebetriebe aller Art, einschließlich Anlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung, sowie Lagerhäuser und Lagerplätze.

Typische Erscheinungsformen von Industrieimmobilien sind großflächige Produktionshallen mit hohen lichten Höhen, Krananlagen und schweren Deckenlasten, Logistik- und Distributionszentren mit zahlreichen Verladetoren sowie Spezialbauten wie Kühlhäuser oder Chemieanlagen. Neben der reinen Produktionsfläche verfügen viele Industrieimmobilien über zugeordnete Büro-, Sozial- und Lagerflächen.

Für die Wertermittlung und Vermarktung von Industrieimmobilien sind neben Lage und Erschließung insbesondere die Drittverwendungsfähigkeit (Umnutzbarkeit für andere Branchen), die technische Ausstattung (Deckenlasten, Hallenhöhe, Stromkapazität) sowie mögliche Altlasten aus früherer industrieller Nutzung von zentraler Bedeutung. Investoren bewerten Industrie- und Logistikimmobilien meist im Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung der Mieterbonität und Restlaufzeit der Mietverträge.

Beispiel aus der Praxis

Ein Automobilzulieferer errichtet auf einem im Bebauungsplan als Industriegebiet ausgewiesenen Grundstück eine Produktionshalle mit angeschlossenem Logistikbereich. Da im benachbarten Gewerbegebiet die zu erwartenden Lärm- und Erschütterungsimmissionen unzulässig wären, ist die Ansiedlung nur im Industriegebiet nach § 9 BauNVO planungsrechtlich möglich.

Rechtsgrundlage

  • § 9 BauNVO – Industriegebiete: vorwiegend Betriebe, die in anderen Baugebieten wegen ihrer Emissionen unzulässig wären.

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