Kerndämmung

Auch: Hohlschichtdämmung · Kerndämmfassade

Die Kerndämmung ist eine Dämmmethode für zweischaliges Mauerwerk, bei der der zwischen der tragenden Innenschale und der vorgemauerten Außenschale (z. B. Klinkerfassade) liegende Hohlraum nachträglich mit Dämmmaterial verfüllt wird. Sie ermöglicht eine energetische Verbesserung, ohne das äußere Erscheinungsbild der Fassade zu verändern.

Ausführliche Erklärung

Die Kerndämmung ist besonders bei Bestandsgebäuden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren relevant, in denen zweischaliges Mauerwerk mit Klinker- oder Verblendfassade verbreitet ist:

  • Bauweise: Zweischaliges Mauerwerk besteht aus einer inneren, tragenden Mauerwerksschale und einer äußeren Vormauerschale (häufig Klinker), zwischen denen ursprünglich ein schmaler Luftspalt (meist 4–8 cm) als Feuchteschutz vorgesehen war.
  • Verfahren: Über gezielt gebohrte Löcher in der Fassade wird körniges oder eingeblasenes Dämmmaterial (z. B. Perlite, Mineralwollegranulat, EPS-Granulat oder Polyurethan-Schaum) in den Hohlraum eingebracht. Die Bohrlöcher werden anschließend fachgerecht verschlossen, sodass die Fassadenoptik erhalten bleibt.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Kerndämmung zählt zu den kostengünstigsten und schnellsten energetischen Sanierungsmaßnahmen (meist ein bis zwei Arbeitstage, wenige tausend Euro), da kein Gerüst und keine Fassadenerneuerung notwendig sind.
  • Risiken: Nicht jedes zweischalige Mauerwerk ist für eine Kerndämmung geeignet – Voraussetzung ist ein durchgängiger, sauberer Hohlraum ohne Mörtelbrücken oder Feuchteschäden. Eine fachgerechte Bauzustandsprüfung (ggf. per Bohrkernentnahme oder Endoskopie) ist vor der Maßnahme unerlässlich, um Feuchteschäden durch falsch ausgeführte Kerndämmung zu vermeiden.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten mit Klinkerfassade lohnt sich der Hinweis auf die Kerndämmung als vergleichsweise unkomplizierte und günstige Modernisierungsoption – ein Argument, das insbesondere Käufer mit Sanierungsbedarf, aber begrenztem Budget anspricht.
  • Förderung: Förderfähig als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) über KfW/BAFA, sofern die Dämmstoffe die geforderten Wärmeleitfähigkeitswerte erfüllen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Reihenhaus aus den 1970er-Jahren mit Klinkerfassade und zweischaligem Mauerwerk wird nach Prüfung des Hohlraums per Bohrkernentnahme mit eingeblasenem Mineralwollegranulat kerngedämmt. Die Kosten liegen bei rund 3.500 Euro, die Maßnahme ist innerhalb weniger Tage abgeschlossen und wird über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung bezuschusst.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bildet den Rahmen für energetische Anforderungen bei freiwilligen Sanierungsmaßnahmen.
  • DIN 4108 – regelt die Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz von Außenbauteilen, relevant für die fachgerechte Ausführung der Kerndämmung.

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