Klingelanlage
Auch: Gegensprechanlage · Türsprechanlage
Eine Klingelanlage ist die technische Einrichtung am Hauseingang, mit der Besucher die Bewohner akustisch (Türklingel) oder audiovisuell (Gegensprech- bzw. Videosprechanlage) erreichen können, häufig kombiniert mit einem elektrischen Türöffner.
Ausführliche Erklärung
In Mehrfamilienhäusern besteht die Klingelanlage typischerweise aus einer Außenstation mit Klingeltastern und Namensschildern sowie Innensprechstellen in den einzelnen Wohnungen; moderne Anlagen sind häufig als Video-Gegensprechanlagen ausgeführt und ermöglichen zusätzlich, den Besucher vor dem Türöffnen zu sehen. Die Klingelanlage zählt als Teil der zentralen Erschließung des Gebäudes in der Regel zum gemeinschaftlichen Eigentum, da sie dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer bzw. Mieter dient; einzelne Bewohner dürfen ihre zugeordnete Klingel- und Namensbeschriftung zwar individuell anpassen, der Austausch oder die grundlegende Änderung der gesamten Anlage bedarf jedoch eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft bzw. der Zustimmung des Vermieters.
Für Makler ist relevant, dass eine funktionierende, gepflegte Klingelanlage zum ersten Eindruck eines Mehrfamilienhauses beiträgt und bei der Objektbewertung als Ausstattungsmerkmal berücksichtigt wird. Bei Modernisierungen wird die klassische Klingelanlage zunehmend durch digitale Systeme mit App-Anbindung oder integrierter Videofunktion ersetzt, was allerdings – anders als eine reine Klingelanlage – zusätzliche datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen kann, sobald eine Kamera eingebunden wird.
Beispiel aus der Praxis
In einem Mehrfamilienhaus soll die veraltete Klingelanlage durch eine Video-Gegensprechanlage ersetzt werden. Da die Anlage zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört, muss die Maßnahme zunächst von der Eigentümerversammlung beschlossen werden, bevor der Verwalter den Auftrag erteilen kann.
Rechtsgrundlage
- § 5 WEG – Die zentrale Klingel- und Sprechanlage dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und zählt daher grundsätzlich zum gemeinschaftlichen Eigentum.