Konzession
Auch: behördliche Konzession · Gewerbekonzession
Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, eine bestimmte, gesetzlich besonders regulierte gewerbliche Tätigkeit auszuüben – etwa den Betrieb einer Gaststätte, einer Apotheke, eines Personenbeförderungsunternehmens oder einer Spielhalle. Für Gewerbeimmobilien ist sie relevant, weil viele Nutzungsarten ohne eine solche Erlaubnis nicht betrieben werden dürfen.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff "Konzession" ist im deutschen Gewerberecht kein einheitlich definierter Rechtsbegriff, sondern eine gebräuchliche Sammelbezeichnung für unterschiedliche Formen staatlicher Erlaubnisse, Genehmigungen oder Zulassungen, die für bestimmte, im öffentlichen Interesse besonders regulierte Tätigkeiten erforderlich sind. Je nach Branche trägt die Erlaubnis unterschiedliche gesetzliche Bezeichnungen, etwa:
- Gaststättengewerbe: Wer eine Gaststätte betreiben will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (bzw. den entsprechenden Landesregelungen); umgangssprachlich wird hierfür weiterhin häufig der Begriff "Gaststättenkonzession" verwendet, auch wenn der Gesetzestext seit 1970 von "Erlaubnis" spricht.
- Personenbeförderung: Taxi-, Mietwagen- und Linienverkehrsunternehmen benötigen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
- Sonstige regulierte Gewerbe: Auch für Apotheken, Spielhallen, Bewachungsunternehmen oder Versicherungsvermittler bestehen vergleichbare Erlaubnispflichten mit jeweils eigenen Fachgesetzen.
Für die Immobilienwirtschaft ist die Konzessionsfrage vor allem bei der Vermietung und dem Verkauf von konzessionsgebundenen Gewerbeobjekten (Gaststätten, Tankstellen, Spielhallen) bedeutsam:
- Personenbezogenheit: Konzessionen werden regelmäßig personen-, betriebs- und raumbezogen erteilt. Sie gehen bei einem Betreiberwechsel nicht automatisch auf den Nachmieter oder Käufer über, sondern müssen neu beantragt werden.
- Auswirkung auf die Vermarktung: Bei der Übernahme eines konzessionierten Betriebs (z. B. Gaststättenübernahme) sollten Makler frühzeitig klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der neue Betreiber eine eigene Erlaubnis erhält, da dies die Nutzbarkeit und damit den Vermietungs- bzw. Verkaufserfolg der Immobilie beeinflusst.
- Betriebsspezifische Auflagen: Mit der Konzession können bauliche und betriebliche Auflagen verbunden sein (z. B. Sanitär-, Lärmschutz- oder Fluchtwegvorgaben), die bei einem Umbau oder Nutzungswechsel der Immobilie zu beachten sind.
Beispiel aus der Praxis
Ein Gastronom übernimmt ein bestehendes Restaurant in gemieteten Räumen. Obwohl der Vorgänger jahrelang eine gültige gaststättenrechtliche Erlaubnis besaß, muss der neue Betreiber bei der zuständigen Behörde eine eigene Erlaubnis (umgangssprachlich "Konzession") beantragen, da diese personenbezogen erteilt wird und nicht automatisch auf ihn übergeht.
Rechtsgrundlage
- § 2 GastG – Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes (in einigen Bundesländern durch eigenes Landesrecht ersetzt); Erlaubnis ist personen-, raum- und betriebsbezogen.
- Für andere konzessionspflichtige Gewerbe gelten die jeweiligen Fachgesetze (z. B. Personenbeförderungsgesetz, Gewerbeordnung).