Landesförderprogramm

Auch: Landesförderbank · Wohnraumförderung der Länder

Ein Landesförderprogramm ist ein von einem einzelnen Bundesland – meist über dessen eigene Förderbank – aufgelegtes Förderinstrument, das den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Wohneigentum bzw. Mietwohnraum durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse unterstützt. Es ergänzt häufig die bundesweiten KfW-Programme.

Ausführliche Erklärung

Für Makler sind Landesförderprogramme relevant, weil sie regional sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und zusätzlich zu Bundesförderungen genutzt werden können, was die Finanzierbarkeit von Objekten in einzelnen Regionen deutlich verbessern kann.

Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Förderbank oder Förderabteilung, die entsprechende Programme auflegt und verwaltet, zum Beispiel:

  • NRW.BANK (Nordrhein-Westfalen),
  • L-Bank (Baden-Württemberg),
  • Bayerische Landesbodenkreditanstalt / BayernLabo (Bayern),
  • IBB – Investitionsbank Berlin (Berlin),
  • WIBank (Hessen),
  • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), u. v. m.

Typische Förderinhalte:

  • Wohneigentumsförderung: Zinsgünstige Darlehen für Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen zum Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum, meist mit Einkommensgrenzen und Familienzuschlägen gestaffelt.
  • Modernisierungsförderung: Zuschüsse oder Darlehen für energetische Sanierung, Barrierefreiheit oder altersgerechten Umbau, oft ergänzend zu KfW-Programmen.
  • Mietwohnraumförderung: Förderdarlehen für Bauträger und Investoren, die im Gegenzug Mietpreis- und Belegungsbindungen (Sozialwohnungen) eingehen.

Wichtige Praxispunkte für Makler:

  • Die Konditionen, Einkommensgrenzen und Förderhöhen unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland und werden regelmäßig angepasst – eine pauschale bundesweite Aussage ist nicht möglich.
  • Landesförderprogramme sind häufig mit KfW-Programmen kombinierbar, unterliegen aber eigenen Kumulierungs- und Antragsregeln.
  • Bei geförderten Objekten mit Mietpreis- oder Belegungsbindung (klassische "Sozialwohnungen") ist die Bindungsdauer für den Weiterverkauf und die Neuvermietung zu beachten – ein wichtiger Punkt bei der Objektprüfung.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie in Nordrhein-Westfalen kombiniert für den Kauf eines Reihenhauses ein zinsgünstiges Darlehen der NRW.BANK aus dem Programm "NRW.BANK.Wohneigentum" mit einem KfW-Förderkredit und dem klassischen Bankdarlehen, um die monatliche Belastung zu senken.

Rechtsgrundlage

  • Landeswohnraumförderungsgesetze (in jedem Bundesland eigenständig geregelt) – bilden die rechtliche Grundlage der jeweiligen Landesförderprogramme.
  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes – bildet den bundesrechtlichen Rahmen, den die Länder durch eigene Gesetze und Förderrichtlinien ausgestalten.

Verwandte Begriffe