Förderdarlehen
Auch: Förderkredit · öffentliches Darlehen
Ein Förderdarlehen ist ein von einer öffentlichen Förderbank – insbesondere der KfW oder einem Landesförderinstitut – vergebenes Darlehen, das im Vergleich zu marktüblichen Bankkrediten meist zinsvergünstigt ist und bestimmte förderpolitische Ziele wie Wohneigentumsbildung, energetisches Bauen oder Sanieren unterstützt.
Ausführliche Erklärung
Förderdarlehen werden in Deutschland überwiegend im sogenannten Hausbankprinzip vergeben: Der Kreditnehmer beantragt das Förderdarlehen nicht direkt bei der Förderbank, sondern über seine Hausbank, die den Antrag prüft, weiterleitet und das Darlehen anschließend an den Kunden durchleitet. Bekanntester Anbieter ist die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die unter anderem Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren, altersgerechten Umbau und den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums anbietet. Daneben vergeben Landesförderinstitute (z. B. für Bayern, NRW oder Baden-Württemberg) eigene, oft regional zugeschnittene Förderdarlehen.
Charakteristisch für Förderdarlehen sind gegenüber klassischen Bankkrediten oft günstigere Zinssätze, lange Zinsbindungsfristen, tilgungsfreie Anlaufjahre sowie teilweise Tilgungszuschüsse, die bei Erreichen bestimmter Effizienzstandards (z. B. KfW-Effizienzhaus-Stufen) einen Teil des Darlehens nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderbedingungen, Höchstbeträge und Zinssätze ändern sich regelmäßig und sind produktabhängig, sodass für eine konkrete Finanzierung stets die aktuellen Programmbedingungen der jeweiligen Förderbank heranzuziehen sind.
Für Immobilienkäufer und -bauherren ist die Kombination von Förderdarlehen und klassischem Bankdarlehen im Rahmen der Baufinanzierung üblich: Das Förderdarlehen deckt einen Teilbetrag zu günstigeren Konditionen ab, während der restliche Finanzierungsbedarf über ein Annuitätendarlehen der Hausbank finanziert wird. Makler und Berater sollten Käufer frühzeitig auf mögliche Förderprogramme hinweisen, da diese die Gesamtfinanzierungskosten spürbar senken können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar finanziert den Kauf eines Effizienzhauses teilweise über ein zinsgünstiges KfW-Förderdarlehen, das über die Hausbank beantragt wird, und ergänzt die Finanzierung um ein klassisches Annuitätendarlehen für den restlichen Kaufpreis. Da das Gebäude die geforderte Effizienzhaus-Stufe erreicht, erhalten sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss, der die Darlehenssumme reduziert.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; Förderdarlehen beruhen auf den jeweiligen Förderrichtlinien und -programmen der KfW bzw. der Landesförderinstitute, die regelmäßig angepasst werden.